Ob Mascara,
pflegende Tagescreme oder Lippenstift: Generell darf jeder Ihrer Beauty-Lieblinge mit ins Flugzeug. Entscheidend ist in diesem Bereich vielmehr die Menge.
Hier existieren seit 2006 strenge Richtlinien, die für alle Fluggesellschaften gelten. Und diese besagen, dass flüssige Kosmetik-Produkte nur in Behältern mit einem maximalen Volumen von jeweils 100 ml transportiert werden dürfen. Größere Behältnisse sind, selbst halbvoll, verboten.
Die einzelnen Schönheitshelfer dürfen dabei gemeinsam eine Menge von 1000 ml nicht überschreiten. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verpackt werden.
Unser Tipp: Feste und puderartige Kosmetik-Produkte sind von diesen Richtlinien ausgenommen. Um Platz im Plastikbeutel zu schaffen, ersetzen Sie Flüssiges daher, wo es geht, durch Festes. Packen Sie statt Reinigungsmilch also
Reinigungstücher, statt Eyeliner den Kajalstift oder Transparent-Puder statt Foundation ein.