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Nutzungsbedingungen der EDEKA App

Hier finden Sie unsere Nutzungsbedingungen zur EDEKA App, zum mobilen Bezahlen mit der EDEKA App sowie zum Partnerprogramm

1. Nutzungsbedingungen EDEKA App
2a. Nutzungsbedingungen mobiles Bezahlen mit der EDEKA App
2b. Nutzungsbedingungen mobiles Bezahlen mit der EDEKA App (gültig für Registrierungen ab dem 06.02.2025)
3. Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm

1. Nutzungsbedingungen EDEKA App

1. Nutzungsbedingungen EDEKA App
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (nachfolgend: EDEKA), New-York-Ring 6, 22297 Hamburg bietet in Zusammenarbeit mit der GK Software SE, Waldstraße 7, 08261 Schöneck als technischen Dienstleister („GK“) derzeit bzw. zukünftig kostenlose Dienste zur Erweiterung des Funktionsumfangs von Mobiltelefonen an, insbesondere:
1. Mobiles Bezahlen per App,
2. Mobile Couponing,
3. Bonuspunkte über Genuss+ und Partnerprogramme,
4. Digitaler Kassenbon (eBon),
5. Scan & Go Funktion,
6. Einkaufsliste,
7. Rückverfolgung von Produkten
8. sonstige Dienste.
(zusammenfassend im Folgenden als "Dienste" bezeichnet). Die Dienste können über die EDEKA App genutzt werden. Die Nutzung der Dienste erfolgt unter den in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Konditionen.
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Registrierung und Zugangsdaten
1.1 Voraussetzung der Nutzung der Dienste Mobile Couponing, mobiles Bezahlen per App und für das Sammeln von Bonuspunkten ist eine Registrierung des Teilnehmers ("Erstanmeldung"). Abhängig von den im Einzelnen in Anspruch genommenen Diensten wird der Teilnehmer bei der Erstanmeldung aufgefordert, bestimmte Daten anzugeben ("Anmeldedaten").
Die für die Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten sind:
- Vorname & Nachname
- E-Mailadresse
Die Angabe des Geburtsdatums ist optional über die Einstellungen möglich. Bei einer vollständigen Registrierung wird ein EDEKA Kundenkonto angelegt.
1.2 Der Teilnehmer muss bei der Erstanmeldung einen Benutzernamen und eine E-Mailadresse ("Zugangsdaten") angeben, die ihn als berechtigten Nutzer der Dienste ausweisen. Nach Eingabe seiner Anmeldedaten sowie seiner Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und zu der Datenschutzerklärung von EDEKA, erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Zum Abschluss seiner Erstanmeldung muss der Teilnehmer diese über den in der E-Mail enthaltenen Hyperlink bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung ist der Teilnehmer zur Nutzung der Dienste zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen berechtigt ("Nutzungsverhältnis"). Nach erfolgter Erstanmeldung wird dem Teilnehmer ein persönlicher Bereich ("Benutzerkonto") für die Inanspruchnahme der Dienste sowie die Verwaltung seiner Anmeldedaten zugewiesen. Für den Zugriff auf das Benutzerkonto ist die Eingabe der registrierten E-Mailadresse durch den Teilnehmer erforderlich. Im Rahmen der Anmeldung authentifiziert sich der Nutzer durch Bestätigung einer an die registrierte E-Mailadresse gesendete Bestätigungs-E-Mail.
1.3 Berechtigt zur Nutzung der Dienste sind Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Hiervon abweichend ist eine Nutzung des mobilen Bezahlens erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
2. Nutzung der Dienste von EDEKA
2.1 EDEKA stellt eine Erreichbarkeit der Dienste von 99% im Jahresmittel sicher. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder betrieblichen Gründen, die nicht im Einflussbereich von EDEKA liegen, insbesondere bei höherer Gewalt und Verschulden Dritter, nicht zu erreichen ist. EDEKA kann die Bereitstellung der Dienste beschränken, sofern die Sicherheit der Internetseite, der Software oder der im Zuge der Nutzung der Dienste übermittelten Daten dies erfordern.
2.2 Weder die Erstanmeldung noch die nachfolgende Nutzung der Dienste von EDEKA begründen für den Teilnehmer einen Anspruch auf Nutzung der Dienste. EDEKA ist jederzeit und ohne vorherige Ankündigung berechtigt, einzelne Dienste zu ändern oder vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.
2.3 Für die Nutzung ist ein kompatibles Telefon notwendig. Die Systemanforderungen können Sie den Hinweisen im jeweiligen App-Store entnehmen.
3. Kosten
3.1 EDEKA berechnet dem Teilnehmer für die Bereitstellung der Dienste kein Entgelt.
3.2 Die Installation der Software und die Nutzung der Dienste setzt eine regelmäßige Datenübertragung des Mobiltelefons des Teilnehmers voraus. Umfang und Häufigkeit der Datenübertragung hängen unter anderem von Art und Umfang der Nutzung der Dienste ab. Die für die Datenübertragung entstehenden Verbindungskosten trägt der Teilnehmer. Deren Höhe richtet sich nach dem zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter bestehenden Vertrag. Bei häufiger Nutzung empfiehlt sich der Abschluss eines Flat-Tarifes.
3.3 Die Kosten der Einrichtung eines Internet-Anschlusses sowie dessen Aufrechterhaltung auf Nutzerseite sind nicht Bestandteil der EDEKA Dienstleistungen. Hierfür ist allein die vertragliche Bindung zwischen dem Teilnehmer und seinem Internetprovider verantwortlich.
4. Datensicherung und Datenverlust
EDEKA übernimmt keine Gewähr für eine dauerhafte Speicherung der im Zuge der Nutzung der Dienste an das Mobiltelefons des Teilnehmers übermittelten Daten. Der Teilnehmer stellt sicher, dass sämtliche im Einflussbereich des Teilnehmers befindlichen Daten ordnungsgemäß gesichert sind. Für einen etwaigen Datenverlust haftet EDEKA nach Maßgabe von Ziffer 7.
5. Pflichten des Teilnehmers
5.1 Der Teilnehmer darf die Dienste ausschließlich für eigene Zwecke und unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Überlassung von Diensten an Dritte sowie jedwede Inanspruchnahme der Dienste entgegen den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zu unterlassen.
5.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Eingabe der Zugangsdaten ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. Vermutet der Teilnehmer einen Missbrauch seiner Zugangsdaten, kann er EDEKA unverzüglich darüber informieren, um seinen Account sperren zu lassen
5.4 Im Falle eines nicht nur unerheblichen Verstoßes des Teilnehmers gegen diese Nutzungsbedingungen kann EDEKA den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Nutzung der Dienste ausschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, EDEKA denjenigen Schaden zu ersetzen, der EDEKA durch einen Verstoß des Teilnehmers gegen diese Nutzungsbedingungen entsteht, es sei denn, der Teilnehmer hat den Verstoß nicht zu vertreten.
6. Nutzungsrechte an der Software
6.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, die Software und die auf den Internetseiten angebotenen Inhalte für die Inanspruchnahme der Dienste in der bestimmungsgemäßen Art und Weise für eigene Zwecke zu nutzen. EDEKA räumt dem Teilnehmer ein einfaches, räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht in dem zur Nutzung der Dienste notwendigen Umfang ein. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränkt. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
6.2 Übertragung und Installation der Software auf das Mobiltelefon des Teilnehmers dürfen nur von EDEKA eingebundene Plattformen (z.B. Google Play, App Store) erfolgen. Eine Weitergabe der App durch den Teilnehmer selbst (Bsp.: Übertragung via Bluetooth von Mobiltelefon zu Mobiltelefon) ist nicht zulässig.
6.3 Dem Teilnehmer wird empfohlen, die von EDEKA angebotenen Updates zu installieren. Wir behalten uns vor, den Support für ältere Versionen der App einzustellen.
7. Gewährleistung und Haftung
EDEKA, ihre Leitungsorgane, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen, haften nur, gleich ob es sich um eine Haftung per Vertrag, aufgrund unerlaubter Handlung oder anderweitig handelt, bei
(a) einer schuldhaften Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht),
oder bei
(b) grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Im Übrigen ist eine Haftung, gleich ob es sich um eine Haftung per Vertrag, aufgrund unerlaubter Handlung oder anderweitig handelt, ausgeschlossen.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüssen unberührt.
Haftet EDEKA (oder ihre Leitungsorgane, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen) für eine Verletzung einer Kardinalspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den Schadensumfang begrenzt, den EDEKA zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise vorhersehen konnte.
8. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Dienste finden Sie in unserer Datenschutzerklärung für die EDEKA App.
9. Beendigung des Nutzungsvertrages
9.1 Im Falle einer Beendigung des Nutzungsvertrages werden alle Daten des Teilnehmers dauerhaft deaktiviert und gelöscht.
9.2 Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber EDEKA zu beenden. Die Löschung des vollständigen Accounts inklusive der Registrierung für mobiles Bezahlen erfolgt durch Aufruf des „Mehr“-Menüpunktes rechts unten in der App (3 horizontale Striche), Untermenüpunkt „Persönliche Daten“ über den Link „EDEKA Kundenkonto löschen“ innerhalb des Abschnitts „Zugangsdaten“.
Alle über den Nutzeraccount hinterlegten Daten werden innerhalb einer Frist von 24 Stunden automatisch und vollständig gelöscht.
9.3 EDEKA ist berechtigt, die App zukünftig jederzeit ohne Angaben von Gründen einzustellen. EDEKA ist weiterhin berechtigt, den Nutzungsvertrag zu beenden, sofern Gründe vorliegen, die es EDEKA (wirtschaftlich) unzumutbar machen, den Nutzungsvertrag fortzusetzen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn EDEKA gerichtlich die Bereitstellung der EDEKA App untersagt wird. Das Recht von EDEKA zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Beendigung kann schriftlich oder, per E-Mail erfolgen.
10. Änderung dieser Nutzungsbedingungen
10.1 EDEKA ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, einer Veränderung der Marktsituation oder sonstiger vergleichbarer Gründe erforderlich ist. Die Änderungen werden gegenüber den Kunden vorher angekündigt und treten erst nach Ablauf einer angemessenen Frist, binnen derer der Teilnehme seine ausdrückliche Erklärung abgeben kann, in Kraft. Setzt der Teilnehmer die Nutzung der Dienste fort, gilt dies als Annahme der Änderungen und weiteren Nutzungsbedingungen. Auf diese Folge wird EDEKA den Teilnehmer in der Mitteilung der Änderung hinweisen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISG-Übereinkommen).
11.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von EDEKA. Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist zuständiges Gericht für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.
11.3 Der Teilnehmer kann die für ihn geltenden Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung jederzeit über die App abrufen.
12. Verbraucherschlichtung
EDEKA nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Nutzungsbedingungen im Übrigen wirksam.
II. Besondere Bestimmungen für die Nutzung der erweiterten Dienste
14. Mobile Couponing
14.1 Der Teilnehmer kann nach erfolgreicher Registrierung Coupons auf sein Mobiltelefon abrufen und bei EDEKA einlösen. Die Einlösung erfolgt entweder über die Eingabe der Nutzer-ID in das Kassensystem von EDEKA, durch Scannen eines EAN-Codes aus dem Smartphone oder über die NFC-Schnittstelle des Mobiltelefons.
14.2. Im Falle einer Löschung, Sperrung, Ende der Gültigkeit der Coupons oder anderweitigen Abwicklung von Coupons sind diese Coupons, die der Teilnehmer gemäß Ziffer 14.1 dieser Nutzungsbedingungen auf sein Mobiltelefon übertragen hat, nicht mehr einlösbar. EDEKA übernimmt keine Verantwortung für die Einlösbarkeit von Coupons, es sei denn, EDEKA hat gegenüber dem Teilnehmer ausdrücklich schriftlich eine Garantie für die Einlösbarkeit von Coupons übernommen oder die Nichteinlösbarkeit aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten.
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses oder der Nutzung von Mobile Couponing sind die Coupons und ggf. Gutscheine nicht mehr nutzbar.
15. Besondere Bestimmungen für Genuss+ und Bonuspunkte über Partnerprogramme
15.1 Der Teilnehmer kann nach erfolgreicher Registrierung Genuss+ Punkte sammeln und am PAYBACK Bonuspunkteprogramm teilnehmen. Das PAYBACK-Bonuspunktesystem wird von der PAYBACK GmbH angeboten und steht allen Kunden zur Verfügung, die sich für das Programm bei PAYBACK registriert haben.
Um die PAYBACK Services wie Punktestandanzeige, Punkte sammeln und Coupons einlösen in der EDEKA App nutzen zu können, muss die PAYBACK Karte in der EDEKA App hinterlegt werden.
Hierfür ist es erforderlich, dass der Teilnehmer folgende Daten einträgt:
- Kartennummer des Partnerprogramms
- Passwort
Die Teilnahme am Bonuspunkteprogramm und Verknüpfung mit der App ist kostenlos und freiwillig.
Teilnehmer, die ihre PAYBACK Karte erfolgreich in der EDEKA App verknüpft haben, sammeln zusätzlich zu den Genuss+ Punkten auch PAYBACK Punkte. Punkte können gesammelt werden, indem Teilnehmer bei teilnehmenden Händlern einkaufen und ihre Bonuspunkte-Karte oder App verwenden . Die Anzahl der gesammelten Punkte wird basierend auf dem getätigten Kaufbetrag berechnet. Die genaue Punkteberechnung wird in den Teilnahmebedingungen des Partners festgelegt . In der App wird der aktuelle Punktestand des Teilnehmers beim Partner angezeigt.
15.2 Gesammelte Punkte können bei teilnehmenden Händlern gegen ausgewählte Prämien, Rabatte oder andere Vorteile eingelöst werden. Die Einlösung der Bonuspunkte richtet sich nach den jeweils angegebenen Bedingungen unter Berücksichtigung von zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen. Es gelten die Teilnahmebedingungen von PAYBACK sowie die jeweiligen Teilnahmebedingungen der teilnehmenden Händler für die jeweilige Aktion, die nähere Bestimmungen enthalten zu
- den Mindesteinkaufswert für den Erhalt von Bonuspunkten sowie den Zeitraum, in dem Bonuspunkte gesammelt werden können
- die Anzahl der Bonuspunkte, die für den Erwerb von Prämien erforderlich sind, sowie den Preis, der für den Erwerb jeder einzelnen Prämie zu zahlen ist
- die Gültigkeitsdauer der gesammelten Bonuspunkte, innerhalb derer eine Einlösung möglich ist („Einlösungsfrist“).
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, seine Punkte zu überprüfen und etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist zu melden. Die eingelösten Punkte können nicht rückgängig gemacht oder erstattet werden.
Für die Teilnahme am Payback Programm gelten im Übrigen die Payback Teilnahmebestimmungen.
16. Besondere Bestimmungen für die Nutzung von Mobilem Bezahlen
16.1 Der Teilnehmer kann seine Bankverbindung oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) als Zahlungsmittel in der App hinterlegen. Zahlungen über mobiles Bezahlen erfolgen per Darstellung und Scannen eines User Idents an der Kasse. Der Teilnehmer muss zunächst die aktuelle Filiale auswählen. Wenn der Teilnehmer für mobiles Bezahlen registriert ist und die ausgewählte Filiale das Bezahlen mit dem Mobiltelefon unterstützt, erfolgt die Abfrage der persönlichen PIN. Die PIN wird bei jeder Eingabe online geprüft und nicht auf dem Mobiltelefon des Nutzers gespeichert. Erfolgt eine dreimalige Falscheingabe der PIN, so wird der Nutzer vom mobilen Bezahlen zur eigenen Sicherheit gesperrt. In diesem Fall muss sich der Teilnehmer für den Dienst mobiles Bezahlen erneut registrieren. Nach Eingabe der PIN erfolgt die Freigabe der Transaktion an der Kasse über die Darstellung und das Nennen/Scannen eines Transaktions-Idents auf dem Mobiltelefon an der Kasse („Zahlungsfreigabe“). Die Nutzerkennung wird für jeden Vorgang neu erstellt und ist jeweils für 5 Minuten gültig. Die Transaktion wird von der Kasse an die Clearingstelle, aktuell die Verifone Payments GmbH gesendet und validiert. Bei erfolgreicher Validierung erfolgt die Meldung an der Kasse, dass die Zahlungstransaktion erfolgreich durchgeführt wurde. Den Kassenbon erhält der Verbraucher nach kurzer Zeit per E-Mail und in der App angezeigt. Mit der Zahlungsfreigabe ermächtigt der Teilnehmer EDEKA, den geschuldeten Betrag von dem im Rahmen der Registrierungsinformationen für mobiles Bezahlen angegebene Zahlungsmittel einzuziehen ("Einzugsermächtigung") bzw. zu belasten. Für den Fall, dass Sie als Zahlungsmittel Ihre Bankverbindung ausgewählt haben, erfolgt die Zahlungsabwicklung im Wege des Online- Lastschrift-Verfahrens ("OLV").
16.2 Die Möglichkeiten des Teilnehmers, einer aufgrund einer Einzugsermächtigung zu Lasten seines Bankkontos ausgeführten Lastschrift oder einer Abbuchung von seiner Kreditkarte zu widersprechen, richten sich nach den zwischen dem Teilnehmer und seinem Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen.
16.3 Im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift aufgrund fehlender Kontodeckung, einer Ablehnung des Auftrags durch ihr Kreditinstitut (z.B. aufgrund einer Überziehung des Kreditkartenlimits) oder eines Widerspruchs des Teilnehmers gegen eine Lastschrift wird die Clearingstelle diesen Sachverhalt in eine bei ihr geführten Sperrdatei aufnehmen und an andere Unternehmen übermitteln, die an das Verfahren der jeweiligen Clearingstelle angeschlossen sind. In diesem Fall ist die weitere Nutzung von mobilem Bezahlen bis zur Begleichung des Rechnungsbetrages bzw. des Nachweises der Rechtmäßigkeit des Widerspruchs durch den Teilnehmer ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn und soweit eine durch ein am Verfahren teilnehmendes Einzelhandelsunternehmen mit der jeweiligen Clearingstelle vereinbarte Umsatzgrenze erreicht ist.
17. Scan & Go Funktion
Teilnehmer können mit Scan & Go ihren Einkauf über die EDEKA App scannen und das Anstehen an der Kasse vermeiden. Die Scan & Go Funktion steht aktuell nur in teilnehmenden Märkten zur Verfügung. Bietet der besuchte EDEKA-Markt die Scan & Go Funktion an, finden Sie direkt auf der Startseite einen blauen Scan & Go Button oder im „Mehr“-Menü rechts unten in der App (3 horizontale Striche) im Bereich „Weitere Funktionen“ einen zusätzlichen „Scan & Go“ Button, der mit einem Klick die Scan & Go Funktion startet. Wird Ihnen der "Scan & Go" Button an dieser Stelle nicht angezeigt, steht die Scan & Go Funktion in Ihrem ausgewählten Markt derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich.
18. Digitaler Kassenbon (eBon)
Einige EDEKA-Märkte unterstützen den Erhalt eines sogenannten elektronischen Kassenbons („eBon“). Der eBon ist ein digitalisierter Kassenbon im PDF-Format. In den teilnehmenden Märkten haben Sie die Möglichkeit, beim Bezahlen Ihres Einkaufs die EDEKA App während des Kassiervorgangs zu nutzen und an der Kasse einzuscannen, wodurch Sie Ihren eBon automatisch als PDF-Datei in einer „Danke für Ihren Einkauf“-E-Mail an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. In der App kann über den Menüpunkt „Mehr“ unten rechts in der App (3 horizontale Balken), Untermenüpunkt „Kassenbons“ eine Übersicht der getätigten Einkäufe angezeigt werden.
Mit der Nutzung der eBon-Funktionalität erklärt sich der Teilnehmer mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum versendeten eBon einen Papierbeleg an der Kasse anzufordern. Die Einkaufsübersicht in der EDEKA App ist kein rechtsgültiger Kassenbon und wird für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wie z.B. Umtausch nicht akzeptiert.
Mit der Löschung Ihres Nutzerkontos (siehe Ziffer 9.2.) werden die zu ihrem Nutzerkonto gespeicherten eBons gelöscht.
19. Einkaufsliste
Die App bietet die Möglichkeit aktuelle Angebote in einer digitalen Einkaufsliste abzuspeichern. Die Produkte / Lebensmittel werden automatisch nach Warengruppen sortiert, damit Sie leichter durch den Markt navigieren können. Mit der Teilen-Funktion kann die Einkaufsliste an ihre Kontakte in Ihrem Smartphone bereitgestellt werden.
20. Rückverfolgung von Produkten
Bei Fleisch- und Fischprodukten können Teilnehmer sich anhand bestimmter Kennzeichnungen (QR-Code) auf den Produktverpackungen über die Herkunft und die Verarbeitung der bei EDEKA gekauften Produkte informieren. Mithilfe der Rückverfolgbarkeitsplattform fTRACE lässt sich anhand eines Tracking-Codes die Herkunft von Fleisch oder Fisch bestimmen, wann und wie es verarbeitet wurde und wie die Qualität beim Hersteller überwacht wird. Nähere Informationen zur Produkt- und Rückverfolgbarkeit finden Sie unter https://herkunft.edeka.de/.
21. Geheimhaltung der PIN und Sperrung von mobilem Bezahlen
21.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf dem Mobiltelefon vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Mobiltelefon aufbewahrt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, jedwede Weitergabe oder Zugänglichmachung der PIN an Dritte zu unterlassen. Bei Eingabe der PIN hat der Teilnehmer darauf zu achten, dass Dritte diese nicht einsehen können.
21.2 Über seine allgemeinen Sorgfaltspflichten nach Ziff. 7 dieser Nutzungsbedingungen hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, das für mobiles Bezahlen genutzte Mobiltelefon mit besonderer Sorgfalt zu verwahren und vor Verlust, Diebstahl und sonstigem Abhandenkommen zu schützen. Der Teilnehmer wird eine Weitergabe des Mobiltelefons an Dritte, gleich in welcher Form, unterlassen.
21.3 Stellt der Teilnehmer den Verlust eines für mobiles Bezahlen genutzten Mobiltelefons fest, so hat er unverzüglich über den EDEKA Kundenservice das mobile Bezahlen für das verlorene Gerät abzumelden.
Eine etwaige Sperrung der SIM-Karte über den Mobilfunkanbieter des Teilnehmers führt nicht zu einer Sperrung von mobilem Bezahlen, so dass auch nach erfolgter Sperrung der SIM-Karte weiterhin Zahlungen über mobiles Bezahlen möglich sind.
Diese Regelungen gelten entsprechend, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte Kenntnis von der PIN erlangt haben oder mobiles Bezahlen in anderer Weise missbräuchlich genutzt wird.
21.4 EDEKA kann den Account des Teilnehmers für die Nutzung von mobilem Bezahlen sperren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung von mobilem Bezahlen bestehen. EDEKA wird den Teilnehmer nach Möglichkeit vorab über eine solche Maßnahme informieren. Eine solche Information unterbleibt, wenn eine sofortige Sperrung zur Abwendung drohender Schäden durch eine missbräuchliche Nutzung erforderlich ist.
Stand Januar 2025

2a. Nutzungsbedingungen mobiles Bezahlen

Nutzungsbedingungen mobiles Bezahlen per App
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis („Vertrag“) über die Nutzung der Bezahlfunktion der EDEKA App, welches zwischen EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, New-York-Ring 6, D-22297 Hamburg (nachfolgend „EDEKA“) und einem für die Nutzung der Bezahlfunktion registrierten und für die Teilnahme an der Bezahlfunktion freigeschalteten Teilnehmer („Nutzer“, nachfolgend auch mit „Sie“ oder „Ihr“ angesprochen) Anwendung findet.
Der Vertrag kommt zwischen EDEKA und Ihnen zustande, wenn EDEKA Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses und die Freischaltung bestätigt und EDEKA damit Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages annimmt. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages und die Ermöglichung der Teilnahme an EDEKA App besteht nicht.
1. Überblick über EDEKA App
1.1 EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Maßgabe dieses Vertrages auf einem dafür geeigneten Mobilfunkgerät eine Bezahlfunktion innerhalb der EDEKA App zu nutzen, mit der Sie Zahlungen an EDEKA auslösen können und somit bargeldlos zu bezahlen. Das Verfahren wird insgesamt als „mobiles Bezahlen“ bezeichnet.
1.2 Führen Sie (wie näher in Ziffer 7 beschrieben) über die EDEKA App erfolgreich einen Bezahlvorgang aus, begleicht der von uns beauftragte Zahlungsdienstleister („Abrechnungspartner“) den von Ihnen geschuldeten Betrag gegenüber dem EDEKA Unternehmen, bei welchem Sie das mobile Bezahlen eingesetzt haben. Gleichzeitig erwirbt der Abrechnungspartner den Anspruch von diesem EDEKA-Unternehmen gegen Sie auf Zahlung. Zur Erfüllung dieses vom EDEKA-Unternehmen erworbenen Anspruchs nimmt der Abrechnungspartner dann einen Einzug des jeweiligen Betrages von Ihrem Konto bei Ihrer Bank per Lastschrift aufgrund eines dem Abrechnungspartner von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats vor oder reserviert und bucht den jeweiligen Betrag auf der von Ihnen hinterlegten Kreditkarte.
1.3 EDEKA kann vorsehen, dass mehrere Abrechnungspartner eingesetzt werden, wobei der für eine konkrete Bezahltransaktion einzusetzende Abrechnungspartner von EDEKA bestimmt wird.
Ebenso können die Aufgaben des Abrechnungspartners auf mehrere Parteien verteilt sein:
Zahlungsdienstleister von EDEKA für die Lastschrifteinzüge ist die Verifone Payments GmbH, Karl-Hammerschmidt-Straße 1, D-85609 Aschheim (www.intercard.de). Die Verifone Payments GmbH ist einer der führenden Netzbetreiber und Dienstleister für Zahlungen mit ec-, Kredit- und Gutscheinkarten in Deutschland und ein zugelassenes Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Factoringdienstleister als Inhaber der fälligen Forderungen ist die Verifone Payments GmbH, Geschäftsbereich Paymorrow, Karl-Hammerschmidt-Straße 1, D-85609 Aschheim. Die Verifone Payments GmbH, Geschäftsbereich Paymorrow, ist ein Spezialist für effiziente Zahlungslösungen für Händler, der als Partner von EDEKA die Forderungen von EDEKA App abwickelt.
2. Unentgeltlichkeit
Die Leistungen von EDEKA gemäß diesem Vertrag sind für Sie unentgeltlich. Die Nutzung der EDEKA App kann allerdings erfordern, dass Sie weitere Verträge mit Dritten abschließen oder abgeschlossen haben (z.B. mit Ihrer kontoführenden Bank oder mit Ihrem Mobilfunkanbieter); daraus entstehende Kosten haben Sie zu tragen.
3. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität
3.1 Sie haben keinen Anspruch darauf, dass EDEKA generell oder im Einzelfall die Bezahlfunktion der EDEKA App akzeptiert oder weiterhin akzeptiert.
3.2 EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung des mobilen Bezahlens per App, sofern und soweit die für den Datenaustausch genutzte Plattform verfügbar und funktionsfähig ist, jedoch sagt EDEKA Ihnen keine Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit zu.
3.3 EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung des mobilen Bezahlens mit den Funktionalitäten und der Qualität, welche die Plattform zum jeweiligen Zeitpunkt aufweist, jedoch sagt EDEKA Ihnen keine bestimmte Funktionalität oder Qualität zu, außer dass die Plattform grundsätzlich die Zahlungsfunktionalität aufweist. Angaben zur Funktionalität und Funktionsweise von der Funktion auf der Webseite oder in Werbematerialien von EDEKA sind nicht Vertragsbestandteil.
3.4 EDEKA ist berechtigt, die mobile Bezahlfunktion der EDEKA App jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, einschließlich einer Anpassung von Funktionalitäten, soweit die Zahlungsfunktionalität grundsätzlich beibehalten bleibt; EDEKA ist jedoch zu solchen Änderungen und Anpassungen nicht verpflichtet. Änderungen und Anpassungen können dazu führen, dass Sie zur Weiternutzung von EDEKA App eine aktuelle Version der EDEKA-App installieren müssen oder dass ein bisher genutztes Mobilfunkgerät zur Nutzung von EDEKA App nicht mehr geeignet ist.
4. Teilnahmevoraussetzungen
4.1 Nutzer können ausschließlich natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
uneingeschränkt geschäftsfähig sind, einen Wohnsitz in Deutschland aufweisen und
Inhaber eines gültigen und nicht gesperrten EDEKA App Teilnehmerkontos sind,
die Nutzungsbedingungen für die EDEKA App akzeptiert haben,
den Login in den persönlichen Bereich des Benutzerkontos in einer der EDEKA App vornehmen
eine postalische deutsche Privatanschrift (keine Firmenanschrift) hinterlegt haben, unter welcher ihnen Post- und Briefsendungen zugehen (insbesondere keine Retouren erfolgen),
verfügungsberechtigt über ein auf den bei EDEKA hinterlegten Namen lautendes Bankkonto (Zahlungskonto) sind, mit dem sie am SEPA-Lastschriftverkehr bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) teilnehmen können,
dem Abrechnungspartner wirksam ein SEPA-Lastschriftmandat für das vorgenannte Bankkonto (Zahlungskonto) erteilt haben oder,
verfügungsberechtigt über eine Kreditkarte der Kartenorganisationen Mastercard oder Visa sind, die bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums akzeptiert ist,
dem Zahlungsdienstleister wirksam zur Belastung Ihres Kreditkartenkontos ermächtigt haben,
den Registrierungsprozess für die Teilnahme am mobilen Bezahlen mit der App erfolgreich abgeschlossen haben und für die Teilnahme an durch EDEKA freigeschaltet wurden.
4.2 EDEKA kann Ihre Teilnahme am mobilen Bezahlen per App von weiteren Voraussetzungen abhängig machen, wie beispielsweise (a) der erfolgreichen Überprüfung Ihrer Identität durch EDEKA, den Abrechnungspartner oder Dritte oder (b) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Bonität durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (c) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Zugriffsberechtigung auf das hinterlegte Zahlungsmittel durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (d) von Voraussetzungen, die erforderlich sind, um rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen.
4.3 Soweit zur Erfüllung rechtlicher Vorschriften, einschließlich solcher zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug, sowie gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen zusätzliche persönliche Angaben oder Unterlagen von Ihnen oder eine Identifizierung Ihrer Person erforderlich sind oder werden, werden Sie auf entsprechende Anforderung von EDEKA unverzüglich die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
4.4 Das gleiche gilt auf entsprechende Anforderung von EDEKA oder des Abrechnungspartners für sonstige weitere Auskünfte und Unterlagen, soweit EDEKA oder der Abrechnungspartner im Rahmen der Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrages ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Auskünfte oder Unterlagen haben, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen zu Ihrer Bonität und bei Vorliegen von Betrugs- oder Missbrauchsverdacht.
5. Ihr Passwort, Nutzungsbeschränkungen und Abtretungs- sowie Übertragungsverbot
5.1 Vor Abschluss dieses Vertrages vergeben Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses ein Passwort zur Nutzung vom mobilen Bezahlen („App PIN“), das Sie anhand der entsprechenden Funktion der EDEKA App ändern können. Sofern EDEKA diese Funktion anbietet und Ihr Mobilfunkgerät diese Funktion unterstützt, können Sie zusätzlich eine Nutzung von mobilem Bezahlen per Fingerabdruck („Touch-ID“) oder Gesichtserkennung („Face-ID“) freischalten.
5.2 Nur Sie alleine sind zur Teilnahme am Bezahlen per App unter Verwendung Ihrer App PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihrer Touch-ID oder Face-ID, berechtigt.
5.3 Sie verpflichten sich, die Bezahlfunktion der EDEKA App ausschließlich für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke und nicht für geschäftliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke zu nutzen.
5.4 Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von EDEKA an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.
6. Änderung von Angaben, Benachrichtigungen und Form von Erklärungen
6.1 Sie sind verpflichtet, EDEKA unverzüglich Änderungen der bei EDEKA im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten mitzuteilen, insbesondere der hinterlegten Postanschrift oder der hinterlegten Bankverbindung. Sie können für diese Mitteilung die Funktion „Einstellungen“ in den EDEKA App nutzen. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen von Ihnen gegenüber EDEKA (z.B. eine Kündigung dieses Vertrages).
6.2 Bei einer Änderung der Bankverbindung setzt die weitere Nutzung des Bezahlens per App voraus, dass Sie dem Abrechnungspartner ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
6.3 EDEKA wird Benachrichtigungen an Sie oder formwahrende Erklärungen im Zusammenhang mit dem mobilen Bezahlen per E-Mail an Sie versenden.
7. Ablauf des Bezahlvorgangs und Erstattung
7.1 Sie können einen Bezahlvorgang mittels der EDEKA App beginnen, indem Sie bestimmte Schritte durchführen („Initiierung“). Mit der Initiierung erklären Sie verbindlich, dass Sie mit einer der EDEKA App bezahlen wollen, und bestätigen, dass Sie selbst die Bezahlung ausgelöst haben.
7.2 Die Initiierung wird durch die Auswahl der Bezahlfunktion in den EDEKA App und der Eingabe Ihrer persönlichen EDEKA App PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihrer Touch-ID oder Face-ID, vorbereitet. Je nach angebotener Methode kann die Initiierung beispielsweise erfolgen, indem Sie eine auf Ihrem Mobilfunkgerät angezeigte sog. Nutzer-ID oder einen EAN-Code an der Kasse vorzeigen und durch EDEKA eingeben lassen oder, sofern technisch möglich, indem Sie Ihr für die Initiierung genutztes Mobilfunkgerät vor das Kontaktlos-Terminal bzw. die Kasse halten. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass EDEKA eine bestimmte Methode der Initiierung anbietet oder akzeptiert.
7.3 Sobald Sie die Initiierung durchgeführt haben, hängt die weitere Durchführung des Bezahlvorgangs mittels einer der EDEKA App von der Freigabe durch den Abrechnungspartner ab. Der Abrechnungspartner erwirbt mit der Freigabe die betreffende Forderung von dem EDEKA-Unternehmen, bei dem Sie das mobile Bezahlen anwenden. Dabei bestimmt der Abrechnungspartner fortlaufend und individuell für Sie, bis zu welcher Höhe (je nach Bezahlvorgang und in Summe) der Abrechnungspartner Bezahlvorgänge freigibt („Zahlungslimit“). Die Höhe des Zahlungslimits kann von Bezahlvorgang zu Bezahlvorgang unterschiedlich sein. Lehnt der Abrechnungspartner die Freigabe ab, wird EDEKA über diese Ablehnung informiert. Sie können dann die Bezahlung nicht mittels EDEKA App vornehmen.
7.4 Mit der Initiierung ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, auf Grundlage des diesem von Ihnen erteilten Zahlungsverfahrens, bei Freigabe des betreffenden Bezahlvorgangs den Betrag mittels Lastschrift von Ihrem angegebenen Bankkonto oder der hinterlegten Kreditkarte (Zahlungskonto) einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie mit der Initiierung Ihr kontoführendes Kreditinstitut an, diese Forderung einzulösen. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Forderung eine ausreichende Kontodeckung aufweist.
7.5 Die Möglichkeit, einer aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu Lasten Ihres Bankkontos (Zahlungskontos) ausgeführten Lastschrift zu widersprechen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrem kontoführenden Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen. Die gegebenenfalls entstehenden Kosten für die Nichteinlösung von oder den Widerspruch gegen Lastschriften richten sich unter anderem nach der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer kontoführenden Bank. Weder EDEKA noch der Abrechnungspartner kommen hierfür auf, sofern es sich um eine berechtigte (von Ihnen autorisierte und nicht fehlerhafte) Lastschrift handelt.
7.6 Sofern EDEKA und/oder dem Abrechnungspartner wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder dem Widerspruch gegen eine berechtigte Lastschrift angemessene Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), werden Sie diese Kosten erstatten. Der betreffende Abrechnungspartner hat dabei bezüglich seiner angemessenen Kosten ein eigenes Forderungsrecht (echter Vertrag zugunsten Dritter). Im Fall der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, den Betrag zzgl. der entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von 45 Tagen per Lastschrift erneut einzuziehen, und Sie weisen Ihr Kreditinstitut an, (a) diese Lastschrift einzulösen und (b) dem Abrechnungspartner Ihren Namen und Ihre Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.
7.7 Weder EDEKA noch der Abrechnungspartner überprüfen bei mit EDEKA App abgewickelten Zahlungen die Richtigkeit der von Ihnen eingegebenen Daten zu gekauften Waren oder geschuldeten Dienstleistungen oder des hierfür zu zahlenden Betrags.
7.8 EDEKA hat die Möglichkeit, Beträge ganz oder teilweise über EDEKA App zu erstatten.
8. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten
8.1 EDEKA kann Ihnen nur dann den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses bestätigen und Sie für die Bezahlfunktion der EDEKA App freischalten, wenn im Rahmen des Registrierungsprozesses bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, dem Abrechnungspartner und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden. Details zu den insoweit betroffenen personenbezogenen Daten und den erforderlichen Erhebungs-, Verarbeitungs-, Übermittlungs- und Nutzungsvorgängen können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.2 EDEKA kann Ihnen zudem nur dann die Nutzung der Zahlungsfunktionalität ermöglichen, wenn bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, dem Abrechnungspartner und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden. Details zu den insoweit betroffenen personenbezogenen Daten und den erforderlichen Erhebungs-, Verarbeitungs-, Übermittlungs- und Nutzungsvorgängen können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.3 Der Abrechnungspartner holt zur Ermittlung Ihrer Identität und Bonität Auskünfte über Sie von Wirtschaftsauskunfteien ein (sog. Scoring) und meldet unter bestimmten Umständen Daten über Ihr Zahlungsverhalten an diese Wirtschaftsauskunfteien. Details dazu können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.4 Außerdem nutzt der Abrechnungspartner zur Feststellung Ihrer Bonität bestimmte, von EDEKA nach Vorgaben des Abrechnungspartners errechnete Werte („Einstufungswerte“). Zur Berechnung dieser Einstufungswerte verwendet EDEKA Daten. Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten selbst werden jedoch nicht an die Abrechnungspartner übermittelt. Details dazu können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.5 Der Abrechnungspartner trifft im Hinblick auf die Bonitäts- und Risikoprüfung und die Bestimmung Ihres individuellen Zahlungslimits ausschließlich auf automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützte Entscheidungen. Sollte deshalb Ihre Anmeldung zu EDEKA App oder die Freigabe einer Bezahltransaktion abgelehnt werden, können Sie sich von dem Abrechnungspartner über EDEKA die wesentlichen Gründe hierfür nennen und erläutern lassen. Details dazu können Sie den [Link: hier] abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen, insbesondere Ziffer 4.2 und 5.4.
9. Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
9.1 Die Bezahlfunktion per App kann nur auf Mobilfunkgeräten genutzt werden, auf denen die EDEKA App installiert und funktionsfähig ist. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen für die Nutzung der EDEKA App können Sie den Hinweisen im jeweiligen App-Store entnehmen. Für die Schaffung dieser Voraussetzungen sind Sie allein und auf eigene Kosten verantwortlich.
9.2 Sie dürfen die mobile Bezahlfunktion per App nur auf Mobilfunkgeräten nutzen, (a) bei denen vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen nicht (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden und (b) bei denen Sie in zumutbarem Umfang dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Computerviren, Trojaner, Spähsoftware und andere Schadsoftware ergriffen haben.
9.3 Sie sind verpflichtet, eine Weitergabe oder Zugänglichmachung der EDEKA App PIN sowie der im Rahmen einer Bezahltransaktion generierten Daten an Dritte zu unterlassen; dies gilt nicht, sofern eine solche Weitergabe oder Zugänglichmachung im Rahmen der betreffenden Methode der Initiierung erforderlich ist. Sie sind außerdem verpflichtet, die EDEKA App PIN sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere bei der Eingabe der EDEKA App PIN am Mobilfunkgerät haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von der EDEKA App PIN erlangen oder diese ausspähen können. Die EDEKA App PIN darf nicht auf dem Mobilfunkgerät vermerkt oder auf andere Weise zusammen mit dem Mobilfunkgerät aufbewahrt werden. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, die die EDEKA App PIN kennt und im Besitz des Mobilfunkgeräts ist, EDEKA App verwenden und das durch Sie hinterlegte Bankkonto (Zahlungskonto) belasten kann.
9.4 Sofern Sie eine Nutzung des mobilen Bezahlens mit den EDEKA App per Touch-ID oder Face-ID freigeschaltet haben, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale eines Dritten im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts für die Nutzung der Touch-ID oder Face-ID Funktion registriert wurde. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, deren Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale ebenfalls im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts registriert wurde, EDEKA App verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungsmittel belasten kann.
9.5 Sofern Sie Grund zu der Annahme haben, dass (a) Dritte Kenntnis von der EDEKA App PIN erlangt haben, (b) (sofern Sie eine Nutzung von EDEKA App per Touch-ID oder Face-ID freigeschaltet haben,) Dritte eine Touch-ID oder Face-ID auf Ihrem Mobilfunkgerät hinterlegt haben, (c) Ihr Mobilfunkgerät, auf dem die EDEKA App installiert ist, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde oder (d) missbräuchliche Verfügungen über EDEKA App vorgenommen wurden, haben Sie unverzüglich von EDEKA die Sperrung von EDEKA App gemäß Ziffer 10.1 zu verlangen und im Fall von (a) in der EDEKA App eine neue EDEKA App PIN zu vergeben oder im Fall von (b) die Touch-ID oder Face-ID des Dritten von Ihrem Mobilfunkgerät zu entfernen.
9.6 Wurde der EDEKA App PIN zurückgesetzt, setzt die weitere Nutzung von EDEKA App zu Ihrer Sicherheit voraus, dass Sie die Angaben zu Ihrer Bankverbindung neu eingeben.
10. Sperrung des mobilen Bezahlens mit den EDEKA App
10.1 EDEKA darf das mobile Bezahlen mit den EDEKA App für Sie sperren,
sofern dies zum Schutz berechtigter Interessen von EDEKA oder des Abrechnungspartners erforderlich ist,
im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung einer der EDEKA App und/oder des Bezahlens per App oder wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App und/oder des Bezahlens per App besteht,
wenn eine der EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
sofern die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde,
sofern der App PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde,
sofern eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst wird, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung oder Ihres Widerspruchs oder Vorgaben Ihres kontoführenden Kreditinstituts,
sofern trotz entsprechender Anforderung von EDEKA oder des Abrechnungspartner erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden,
bei Verstoß gegen das Abtretungs- und Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4,
sofern der Vertrag beendet wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages oder,
auf Ihr Verlangen.
10.2 Eine Sperrung der Bezahlfunktion der EDEKA App hat für Sie zur Folge, dass Sie keine Bezahltransaktionen mehr über die EDEKA App abwickeln können. Über eine durch EDEKA vorgenommene Sperrung wird EDEKA Sie möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe des Grundes informieren.
10.3 Über eine Aufhebung der Sperrung entscheidet EDEKA; auch über eine Aufhebung der Sperrung wird EDEKA Sie informieren.
11. Haftung von EDEKA
11.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet EDEKA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 EDEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht werden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
11.3 Bei durch EDEKA, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.5 Im Übrigen ist die Haftung von EDEKA ausgeschlossen.
12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
12.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2 Sie sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung gegenüber EDEKA zu kündigen.
12.3 EDEKA kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht (8) Wochen ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung Ihnen gegenüber kündigen.
12.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. EDEKA ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn
der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App und/oder EDEKA App besteht oder
wenn die EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder
trotz entsprechender Anforderung von EDEKA oder des Abrechnungspartners erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden oder
Sie gegen das Abtretungs- oder Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4 verstoßen oder
regulatorische Anforderungen oder technische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten den Weiterbetrieb von den EDEKA App unmöglich oder nur mit für EDEKA unzumutbarem Aufwand möglich machen.
12.5 Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht endgültig abgewickelte Bezahltransaktionen werden noch gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt.
12.6 Für die Form von Kündigungserklärungen gilt Ziffer 6.
13. Änderungen des Vertrages
13.1 Änderungen dieses Vertrages werden Ihnen spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens von EDEKA angeboten.
13.2 Die Zustimmung zu von EDEKA vorgeschlagenen Änderungen dieses Vertrages gilt als von Ihnen erteilt, wenn Sie die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Auf diese Genehmigungswirkung wird EDEKA Sie in dem jeweiligen Angebot für Änderungen dieses Vertrages besonders hinweisen. Die rechtzeitige Absendung der Ablehnung genügt.
13.3 Wenn Sie die Änderungen ablehnen, kann EDEKA und können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. EDEKA wird Sie in dem jeweiligen Angebot für Änderungen dieses Vertrages auf dieses Kündigungsrecht besonders hinweisen.
14. Wechsel des Vertragspartners
EDEKA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Erklärung Ihnen gegenüber auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung für EDEKA zu übertragen. In diesem Fall können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung dem Dritten gegenüber kündigen.
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
15.2 Erfüllungsort ist Hamburg.
15.3 Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern Sie als zu verklagende Partei Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder EDEKA Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.4 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
16. Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
November 2021

2b. Nutzungsbedingungen mobiles Bezahlen (gültig für Registrierungen ab dem 06.02.2025)

Nutzungsbedingungen für mobiles Bezahlen mit der EDEKA App
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen („Vertrag“) regeln das Nutzungsverhältnis zwischen der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg („EDEKA“ oder „wir“) und einem für die Nutzung der Bezahlfunktion „mobiles Bezahlen“ mit der EDEKA App registrierten und freigeschalteten Teilnehmer („Nutzer“ oder „Sie“).
2. Vertragsgegenstand
EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Maßgabe dieses Vertrages auf einem dafür geeigneten Mobilfunkgerät eine Bezahlfunktion innerhalb der EDEKA App zu nutzen, mit der Sie Zahlungen an Unternehmen, die am Verfahren mobiles Bezahlen mit der EDEKA App teilnehmen („Händler“), beispielsweise mittels Lastschrift oder mit Kreditkarte, auslösen und somit bargeldlos bezahlen können („mobiles Bezahlen“).
EDEKA arbeitet im Rahmen des Angebots mobiles Bezahlen mit verschiedenen Abrechnungspartnern zusammen. Bei Nutzung der Zahlungsmethode Lastschrift sind Abrechnungspartner die EDEKABANK Aktiengesellschaft, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg („EDEKABANK“), die ZahlungsWERK GmbH, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg („ZahlungsWERK“), ein Tochterunternehmen der EDEKABANK, sowie ggfls. weitere Dritte („Drittunternehmen“); nähere Erläuterungen finden Sie unter Ziffer 9.
3. Vertragstext und Vertragssprache
Der Nutzer kann den Vertragstext über die EDEKA App jederzeit abrufen und speichern. Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsschluss nicht gespeichert.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Registrierung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen innerhalb der EDEKA App stellt noch kein Angebot zum Vertragsschluss dar. Sie geben vielmehr ein Angebot zur Nutzung von mobiles Bezahlen ab, indem sie nach Durchlaufen des Registrierungsprozesses auf den Button „Bestätigen“ klicken. Vor der Betätigung dieses Buttons können Sie die Registrierung jederzeit abbrechen oder die getätigten Angaben verändern, indem Sie die gemachten Eingaben in den verschiedenen Feldern löschen, ergänzen, berichtigen oder die EDEKA App schließen. Ein Vertrag über die Nutzung der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen kommt zwischen EDEKA und Ihnen zustande, wenn EDEKA Ihnen den erfolgreichen Abschluss der Registrierung für mobiles Bezahlen und Freischaltung per E-Mail bestätigt und damit Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages annimmt.
Im Rahmen des Registrierungsprozesses können Sie aufgefordert werden, Ihre Mobilfunknummer zu verifizieren, indem Sie beispielsweise einen an die von Ihnen angegebene Mobilfunknummer per SMS gesendeten Code in der EDEKA App eingeben.
Für die Nutzung von mobiles Bezahlen per Lastschrift müssen Sie in der EDEKA App im Rahmen der Registrierung neben Ihren allgemeinen Nutzerdaten zusätzlich Informationen zu dem Bankkonto, welches Sie im Rahmen des mobilen Bezahlens per Lastschrift einsetzen wollen, hinterlegen.
Um sicherzustellen, dass Sie der Inhaber des von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebenen Kontos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bankkonto über einen Kontoinformationsdienstleister zu verifizieren. In diesem Zuge können Sie dazu aufgefordert werden, sich in Ihr Bankkonto online einzuloggen. Der Kontoinformationsdienstleister greift in diesem Zusammenhang auf Informationen zu Ihrem Bankkonto ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu. Details können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen mit der EDEKA App (gültig für Registrierungen ab dem 06.02.2025)" entnehmen.
Alternativ können Sie Ihr Bankkonto auch mittels der sogenannten 1-Cent-Überweisung verifizieren. Für diese Art der Verifizierung müssen Sie einen Cent (0,01€) von Ihrem angegebenen Bankkonto auf ein im Registrierungsprozess benanntes Konto des Abrechnungspartners ZahlungsWERK unter Verwendung eines im Registrierungsprozess benannten Verwendungszwecks überweisen. Der Betrag wird Ihnen nach Eingang auf dem Konto der ZahlungsWERK zurücküberwiesen.
Auch kann die EDEKABANK Ihnen anbieten, das Bankkonto zu verifizieren, indem sie einen Cent (0,01€) von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto per SEPA-Lastschrift auf ein Konto des Abrechungspartners ZahlungsWERK einzieht. Der Betrag wird Ihnen nach Eingang auf dem Konto der ZahlungsWERK zurücküberwiesen. Um den Verifizierungsprozess abzuschließen und die Zahlungsmethode Lastschrift mittels 1-Cent-Überweisung nutzen zu können, müssen Sie in dieser Überweisung den in der Registrierung angegebenen Verwendungszweck angeben.
Sofern Ihnen im Rahmen der Registrierung die Zahlungsmethode Lastschrift nicht angeboten werden kann, werden wir Sie darauf hinweisen, sich bei mobiles Bezahlen mit einer anderen Zahlungsmethode, z.B. Kreditkarte, zu registrieren.
Die Nutzung von mobiles Bezahlen nach diesem Vertrag ist für Sie unentgeltlich, erfordert jedoch ggfls., dass Sie weitere Verträge mit Dritten abschließen bzw. abgeschlossen haben (z.B. mit Ihrer kontoführenden Bank oder mit Ihrem Mobilfunkanbieter). Die daraus entstehenden Kosten haben Sie zu tragen.
5. Verfügbarkeit
EDEKA sichert keine bestimmte Funktionalität, Qualität oder Verfügbarkeit für das unentgeltliche Angebot von mobiles Bezahlen zu.
EDEKA ist berechtigt, mobiles Bezahlen jederzeit technisch zu ändern, einschließlich einer Anpassung von Funktionalitäten. Änderungen und Anpassungen können dazu führen, dass Sie zur Weiternutzung von mobiles Bezahlen eine aktuelle Version der EDEKA-App installieren müssen oder dass ein bisher genutztes Mobilfunkgerät zur Nutzung von EDEKA App nicht mehr geeignet ist.
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass einzelne Händler die Bezahlfunktion mobiles Bezahlen akzeptieren.
6. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Registrierung und Nutzung von mobiles Bezahlen sind ausschließlich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB berechtigt, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind, Inhaber eines gültigen und nicht gesperrten EDEKA Kundenkontos sind und in der EDEKA App ihre postalische Privatanschrift hinterlegt haben.
Bei Nutzung der Zahlungsmethode Lastschrift muss der Nutzer zusätzlich über das, bei EDEKA hinterlegte Bankkonto (Zahlungskonto) verfügungsberechtigt sein, mit dem er am SEPA-Lastschriftverkehr bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) teilnehmen kann, und der EDEKABANK wirksam ein SEPA-Lastschriftmandat für das vorgenannte Bankkonto erteilt haben.
Bei Nutzung der Zahlungsmethode Karte muss der Nutzer über eine Zahlungskarte (z.B. Kreditkarte) der Kartenorganisationen Mastercard oder Visa verfügungsberechtigt sein und den Kartenemittenten wirksam zur Belastung seines Kreditkartenkontos beauftragt haben (dies kann das Durchführen einer Multifaktorauthentifizierung bspw. im Rahmen einer 3D-Secure Prüfung erfordern).
Die Teilnahme am mobilen Bezahlen kann von weiteren Voraussetzungen abhängig sein, wie beispielsweise der erfolgreichen Prüfung Ihrer Identität, Bonität und Zugriffsberechtigung auf das hinterlegte Zahlungsmittel durch den Abrechnungspartner ZahlungsWERK sowie der Prüfung von Voraussetzungen, die erforderlich sind, um rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen.
Soweit zur Erfüllung rechtlicher Vorschriften, einschließlich solcher zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug, sowie gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen zusätzliche persönliche Angaben oder Unterlagen erforderlich sind oder werden, erklären Sie sich bereit, auf entsprechende Anforderung unverzüglich die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Das gleiche gilt auf entsprechende Anforderung für sonstige weitere Auskünfte und Unterlagen, soweit nach Maßgabe dieses Vertrages ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Auskünfte oder Unterlagen besteht, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen zu Ihrer Bonität und bei Vorliegen von Betrugs- oder Missbrauchsverdacht.
7. Sicherheits-Verfahren
Im Rahmen des Registrierungsprozesses vergeben Sie einen persönlichen Sicherheitscode zur Nutzung des mobilen Bezahlens („Sicherheits-PIN“), den Sie innerhalb der EDEKA App ändern können.
Der Nutzer ist verpflichtet, mit seinen Zugangsdaten sorgsam umzugehen und den Zugriff Dritter zu verhindern.
Sofern EDEKA diese Funktion anbietet und Ihr Mobilfunkgerät diese Funktion unterstützt, können Sie zusätzlich eine Nutzung von mobiles Bezahlen per Fingerabdruck („Touch-ID“) oder Gesichtserkennung („Face-ID“) freischalten. Sofern Sie für die Authentifizierung bei der Nutzung der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen in der EDEKA App weitere Verfahren nutzen, gelten zudem ggf. zusätzlich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter.
Nur Sie als registrierter und freigeschalteter Nutzer sind zur Nutzung von mobiles Bezahlen unter Verwendung Ihrer Sicherheits-PIN bzw., sofern verfügbar, Ihrer Touch-ID oder Face-ID berechtigt. Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag daher nicht ohne schriftliche Zustimmung von EDEKA an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.
Sie verpflichten sich, mobiles Bezahlen ausschließlich für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke und nicht für geschäftliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke zu nutzen.
8. Änderung von Registrierungsdaten
Bei Änderungen Ihrer Registrierungsdaten ist eine erneute Registrierung für die mobile Bezahlfunktion in der EDEKA App erforderlich, sofern Sie mobiles Bezahlen weiternutzen wollen.
9. Bezahlvorgang
Beim mobilen Bezahlen nutzen Sie die von Ihnen registrierte und durch unseren Abrechnungspartner ZahlungsWERK freigeschaltete Bezahlart, um beim Händler zu bezahlen.
Weder EDEKA noch EDEKABANK oder ZahlungsWERK überprüfen bei Zahlungen die Richtigkeit der Daten zu gekauften Waren oder geschuldeten Dienstleistungen oder des hierfür zu zahlenden Betrags.
9.1. Zahlungsmethode Lastschrift
Zahlungen, die Sie über mobiles Bezahlen tätigen, werden von der EDEKABANK auf Basis des von Ihnen der EDEKABANK erteilten SEPA-Lastschriftmandats im Auftrag des jeweiligen Händlers, mit dem Sie einen Vertrag über den Erwerb von Waren und Dienstleistungen unter Verwendung der mobilen Bezahlfunktion der EDEKA App schließen, eingezogen. Sie erhalten eine Vorankündigung für die bevorstehende Kontobelastung (Pre-Notification) per E-Mail.
Nach erfolgreicher Registrierung für die mobile Bezahlfunktion per SEPA-Basislastschrift und Freischaltung nach entsprechender Bonitäts- und Risikoprüfung erhalten Sie einen persönlich verfügbaren Höchstbetrag zugewiesen. Innerhalb dieses Höchstbetrages können Sie Zahlungen bei teilnehmenden Händlern (z.B. an der Edeka-Kasse) unter Nutzung von mobiles Bezahlen vornehmen.
Indem Sie einen Bezahlvorgang beim teilnehmenden Händler über mobiles Bezahlen einleiten, erklären Sie verbindlich, dass Sie mit der hinterlegten Zahlungsmethode Lastschrift bezahlen wollen und Sie selbst die Bezahlung ausgelöst haben.
Die Einleitung des Bezahlvorgangs erfolgt, indem Sie z.B. eine auf Ihrem Mobilfunkgerät angezeigte sog. Nutzer-ID oder einen EAN-Code an der Kasse des Händlers vorzeigen und durch Mitarbeiter des Händlers eingeben lassen oder, sofern technisch durch Nahfeldkommunikation („NFC“) möglich, indem Sie Ihr genutztes Mobilfunkgerät vor das Kontaktlos-Terminal bzw. die Kasse halten. Der EAN-Code bzw. die Nutzer-ID hat eine Gültigkeit von fünf (5) Minuten. Nach Ablauf der fünf (5) Minuten müssen Sie einen neuen Code erstellen, um mobil zu bezahlen. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass EDEKA eine bestimmte Methode der Einleitung des Bezahlvorgangs anbietet oder akzeptiert.
Sobald Sie die den Bezahlvorgang bei mobiles Bezahlen über die Zahlungsmethode Lastschrift eingeleitet haben, hängt die weitere Autorisierung des Bezahlvorgangs von der Freigabe durch den Abrechnungspartner ZahlungsWERK ab. ZahlungsWERK legt fest, bis zu welcher Höhe (je nach Bezahlvorgang und in Summe) Bezahlvorgänge freigegeben werden („Zahlungslimit“). Die Höhe des Zahlungslimits kann von Bezahlvorgang zu Bezahlvorgang unterschiedlich sein. Erfolgt keine Freigabe, können Sie die Bezahlung nicht mittels Lastschrift in der EDEKA App vornehmen. Ihr Zahlungslimit kann unter anderem von Ihrem EDEKA App Status abhängig sein. Dieser EDEKA App Status (Bronze, Silber oder Gold) richtet sich nach Ihren bei vorherigen Einkäufen gesammelten Punkten.
Mit der Einleitung des Bezahlvorgangs Lastschrift bei mobiles Bezahlen ermächtigen Sie die EDEKABANK, auf Grundlage des von Ihnen der EDEKABANK mit Registrierung erteilten SEPA-Lastschriftmandats den Betrag mittels Lastschrift von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie mit der Einleitung des Bezahlvorgangs Ihr kontoführendes Kreditinstitut an, diese Forderung einzulösen. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Forderung eine ausreichende Kontodeckung aufweist.
Sollte es zu einer oder mehreren Rücklastschriften kommen, werden Ihnen die hierfür anfallenden Entgelte in Rechnung gestellt.
Die Möglichkeiten und Bedingungen, einer aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu Lasten Ihres Bankkontos (Zahlungskontos) ausgeführten Lastschrift zu widersprechen, richten sich nach den zwischen Ihnen und Ihrem kontoführenden Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen. Weder EDEKA noch die Abrechnungspartner von EDEKA kommen hierfür auf, sofern es sich um eine berechtigte, von Ihnen autorisierte Lastschrift handelt.
Sofern EDEKA und/oder den Abrechnungspartnern EDEKABANK oder ZahlungsWERK wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder einem unberechtigten Erstattungsverlangen bzgl. einer Lastschrift Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), müssen Sie diese Kosten erstatten.
Im Falle des Fehlschlagens eines berechtigten Lastschrifteinzugs durch die EDEKABANK auf Basis des von Ihnen erteilen SEPA-Lastschriftmandats wird die EDEKABANK den jeweiligen Betrag innerhalb von 45 Tagen nach Rückgabe der jeweiligen Lastschrift zuzüglich etwaiger hierfür anfallender Entgelte erneut einziehen.
Im Falle eines erneuten Fehlschlagens des berechtigten Lastschrifteinzugs kann die bestehende Forderung zur weiteren Bearbeitung an ein Drittunternehmen übergeben werden. Im Zuge dieses Übergangs geht das Eigentum an der Forderung gegen Sie an das Drittunternehmen über, das die Forderung im weiteren Verlauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bearbeiten wird.
9.2. Zahlungsmethode Karte
Bei Nutzung der Zahlungsmethode Karte in mobiles Bezahlen wird der Abrechnungspartner mittels der von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos eine Zahlungstransaktion in Höhe des Betrags anstoßen, den Sie dem Händler schulden. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Karte zum Zeitpunkt der Zahlungstransaktion einen hinreichenden Verfügungsrahmen aufweist.
Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer mittels der beim Abrechnungspartner ZahlungsWERK von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos ausgeführten Zahlungstransaktion zu verlangen, richtet sich ausschließlich nach den zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffenen Vereinbarungen.
10. Sperrung der Bezahlfunktion
Wir sind insbesondere berechtigt, mobiles Bezahlen zu sperren,
- im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App oder der mobilen Bezahlfunktion oder wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App oder der mobilen Bezahlfunktion besteht;
- sofern Sie in der EDEKA App über die Profildaten Ihre E-Mail-Adresse ändern und diese nicht verifizieren. Die Sperrung wird mit Verifizierung der neuen E-Mail-Adresse aufgehoben;
- wenn die EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden;
- sofern die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde;
- sofern Sie in der EDEKA App über die Profildaten Ihre Adresse löschen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald wieder eine vollständige Adresse hinzugefügt und verifiziert wurde;
- sofern eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst wird, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung oder Ihres Widerspruchs oder Vorgaben Ihres kontoführenden Kreditinstituts;
- sofern trotz entsprechender Anforderung von EDEKA erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden;
- bei Verstoß gegen das Abtretungs- und Übertragungsverbot gemäß Ziffer 7;
- sofern der Vertrag beendet wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages;
- auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Eine Sperrung der mobilen Bezahlfunktion der EDEKA App hat zur Folge, dass Sie keine Zahlungen mehr über die EDEKA App abwickeln können.
11. Datenschutz
EDEKA kann Ihnen nur dann den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses bestätigen und Sie für die Bezahlfunktion der EDEKA App freischalten, wenn im Rahmen des Registrierungsprozesses bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, den Abrechnungspartnern und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden.
EDEKA kann Ihnen zudem nur dann die Nutzung der Zahlungsfunktionalität mobiles Bezahlen über die EDEKA App ermöglichen, wenn bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, den Abrechnungspartnern und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden.
12. Sorgfaltspflichten
Die Bezahlfunktion per App kann nur auf Mobilfunkgeräten genutzt werden, auf denen die EDEKA App installiert und funktionsfähig ist. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen für die Nutzung der EDEKA App können Sie den Hinweisen im jeweiligen App-Store entnehmen.
Sie dürfen die mobile Bezahlfunktion per App nur auf Mobilfunkgeräten nutzen, bei denen vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen nicht außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden und bei denen Sie in zumutbarem Umfang dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Computerviren, Trojaner, Spähsoftware und andere Schadsoftware ergriffen haben.
Sie sind verpflichtet, eine Weitergabe oder Zugänglichmachung Ihrer persönlichen Sicherheits-PIN für das mobile Bezahlen sowie der im Rahmen einer Bezahltransaktion generierten Daten an Dritte zu unterlassen; dies gilt nicht, sofern eine solche Weitergabe oder Zugänglichmachung im Rahmen der betreffenden Methode der Einleitung des Bezahlvorgangs erforderlich ist. Sie sind außerdem verpflichtet, Ihre Sicherheits-PIN sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere bei der Eingabe der Sicherheits-PIN am Mobilfunkgerät haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von der Sicherheits-PIN erlangen oder diese ausspähen können. Die Sicherheits-PIN darf nicht auf dem Mobilfunkgerät vermerkt oder auf andere Weise zusammen mit dem Mobilfunkgerät aufbewahrt werden. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, die die Sicherheits-PIN kennt und im Besitz Ihres Mobilfunkgeräts ist, die Bezahlfunktion mobiles Bezahlen verwenden und das durch Sie hinterlegte Bankkonto (Zahlungskonto) belasten kann.
Sofern Sie die Sicherheits-PIN für die mobile Bezahlfunktion der EDEKA App dreimal hintereinander falsch eingeben, wird die mobile Bezahlfunktion in Ihrer EDEKA App Konto aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt.
Sofern Sie eine Nutzung des mobilen Bezahlens mit den EDEKA App per Touch-ID oder Face-ID freigeschaltet haben, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale eines Dritten im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts für die Nutzung der Touch-ID oder Face-ID Funktion registriert wurde. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, deren Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale ebenfalls im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts registriert wurde, die EDEKA App verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungsmittel belasten kann.
Sofern Sie Grund zu der Annahme haben, dass Dritte Kenntnis von Ihrer Sicherheits-PIN erlangt haben, Dritte eine Touch-ID oder Face-ID auf Ihrem Mobilfunkgerät hinterlegt haben, Ihr Mobilfunkgerät, auf dem die EDEKA App installiert ist, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, oder missbräuchliche Verfügungen über die EDEKA App vorgenommen wurden, haben Sie unverzüglich die Sperrung des mobilen Bezahlens in der EDEKA App zu verlangen und eine neue Sicherheits-PIN zu vergeben bzw. die Touch-ID oder Face-ID des Dritten von Ihrem Mobilfunkgerät zu entfernen.
Wurde der Sicherheits-PIN zurückgesetzt, setzt die weitere Nutzung der EDEKA App zu Ihrer Sicherheit voraus, dass Sie die Angaben zu Ihrer Bankverbindung neu eingeben.
13. Haftung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet EDEKA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
EDEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht werden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
Bei durch EDEKA, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Im Übrigen ist die Haftung von EDEKA ausgeschlossen.
14. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Sie sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung gegenüber EDEKA zu kündigen.
EDEKA kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung Ihnen gegenüber kündigen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. EDEKA ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt,
- wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App und/oder der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen besteht;
- wenn die EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden;
- die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde;
- trotz entsprechender Anforderung von EDEKA erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden;
- Sie gegen das Abtretungs- oder Übertragungsverbot gemäß Ziffer 7 verstoßen;
- rechtliche oder regulatorische Anforderungen oder technische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten den Weiterbetrieb der Bezahlfunktion mobiles Bezahlen unmöglich oder nur mit für EDEKA unzumutbarem Aufwand möglich machen.
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht endgültig abgewickelte Bezahltransaktionen werden noch gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt.
15. Vertragsänderungen
EDEKA kann dem Nutzer jederzeit Änderungen des Vertrags vorschlagen. Änderungen des Vertrags werden dem Nutzer spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten.
Setzt der Nutzer die Nutzung der Dienste fort, gilt dies als Annahme der Änderungen. Auf diese Folge wird EDEKA den Nutzer in der Mitteilung der Änderung hinweisen.
16. Übertragung an Dritte
EDEKA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Erklärung Ihnen gegenüber auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung für EDEKA zu übertragen. In diesem Fall können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung dem Dritten gegenüber kündigen.
17. Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern Sie diesen Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese Ihnen einen weitergehenden Schutz gewähren.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Im Falle von Beschwerden erreichen Sie uns per E-Mail unter app-info@edeka.de.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Stand: Januar 2025

3. Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm

1. Kundenbeziehung
1.1 Der PAYBACK Rabattverein e. V. (PAYBACK Verein) verwaltet Rabatte und andere Guthaben, die Ihnen als PAYBACK Kunde von den PAYBACK Partnerunternehmen in Form von PAYBACK Punkten gutgeschrieben werden. Durch die erstmalige Nutzung Ihrer PAYBACK Karte, einschließlich der mobilen Version oder der Kundennummer, erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Es gilt deutsches Recht.
1.2 PAYBACK Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum hat. Bitte beachten Sie, dass der Versand von Vertragsunterlagen und Kommunikation nur auf Deutsch erfolgt. Für die Teilnahme und Nutzung des PAYBACK Programms fallen keine Entgelte an. Zur Abwicklung erhalten Sie eine PAYBACK Karte mit Ihrer Kundennummer. Mit dieser ist auch die Verwendung einer mobilen Karte möglich.
1.3 Die PAYBACK Karten bleiben Eigentum des PAYBACK Vereins. PAYBACK behält sich das Recht vor, im Fall von Mehrfachanmeldungen einzelne Karten zu sperren.
1.4 Außer durch den PAYBACK Verein, die PAYBACK Partnerunternehmen oder die PAYBACK GmbH dürfen Ihre PAYBACK Karte, der darauf abgebildete Strichcode oder Ihre Kundennummer nur mit ausdrücklicher Zustimmung des PAYBACK Vereins elektronisch erfasst werden. Das Kopieren oder sonstiges Vervielfältigen der PAYBACK Karte, des PAYBACK Strichcodes, der PAYBACK Kundennummer oder von Coupons bzw. eCoupons ist nicht zulässig.
1.5 Teilen Sie Änderungen Ihrer bei der Anmeldung angegebenen Daten bitte dem PAYBACK Service Center telefonisch, in Textform oder über unsere Internet-Seite PAYBACK.de mit. Mit der Angabe Ihrer Daten versichern Sie, dass Sie Ihre Daten richtig angegeben haben.
1.6 Ihre im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten und etwaige Änderungen hieran übermittelt PAYBACK an den Partner, über den Sie sich zum PAYBACK Programm angemeldet haben.
2. Sammeln von Punkten
2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen und in teilnehmenden Online Shops der Partnerunternehmen erhalten Sie beim persönlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von PAYBACK Punkten. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbst fest. Eine Liste der aktuell am PAYBACK Programm teilnehmenden Partnerunternehmen finden Sie unter PAYBACK.de.
2.2 Ein PAYBACK Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent.
2.3 Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten PAYBACK Punkte erfahren Sie über das PAYBACK Service Center, die Internet-Seite oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.
2.4 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von PAYBACK Punkten einzuschränken, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder auf den Erwerb haushaltsüblicher Mengen oder bei Sonderaktionen.
2.5 Für die Gutschrift legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre PAYBACK Karte vor oder nennen Sie Ihre PAYBACK Kundennummer. Gewöhnlich wird Ihre Kundennummer elektronisch erfasst. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels PAYBACK Karte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich. Das Partnerunternehmen meldet sodann den Einsatz Ihrer PAYBACK Karte und folgender Daten für die Punktegutschrift auf Ihrem PAYBACK Konto an PAYBACK: die verwendete Kundennummer und wie sie angegeben wurde (z.B. digital per App), Waren/Dienstleistungen und Preis, wie wurde bezahlt, Rabattbetrag in PAYBACK Punkten, genutzte PAYBACK Aktionen oder Coupons, Ort, Kassen- oder Terminal-ID, Zeitpunkt und Nummer des Vorgangs, ggf. Filiale sowie Daten über die Einlösung von PAYBACK Punkten.
2.6 Bei Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen PAYBACK Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch (u.a. das Punktesammeln auf fremde Einkäufe) behalten sich der PAYBACK Verein und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.
2.7 PAYBACK Punkte, die im Rahmen des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen durch Unternehmer im Sinne des Mehrwertsteuerrechts gesammelt werden, müssen zum Zeitpunkt ihrer Einlösung als Rabatt auf den ursprünglichen Preis angerechnet werden. Die Anrechnung vermindert den ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerbetrag.
3. Punktestand
3.1 Ihre PAYBACK Punkte werden beim PAYBACK Verein unter Ihrer Kundennummer registriert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand über die Internet-Seite PAYBACK.de oder in der PAYBACK App abrufen. Zusätzlich erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Mitteilung über Ihren Punktestand, die auch elektronisch sein kann. Im Rahmen dieser Punktestandsmitteilung kann PAYBACK Ihnen Werbung für das Programm und die Partnerunternehmen zusenden. PAYBACK verwaltet die Rabatte, die Ihnen in Form von PAYBACK Punkten gutgeschrieben werden, für Rechnung und im Auftrag des punkteausgebenden Unternehmens einerseits und für Sie als PAYBACK Kunden andererseits.
3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung sollten Sie innerhalb eines Monats nach deren Zugang in Textform bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen bei. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen, jedoch weisen wir darauf hin, dass es mit zunehmendem Zeitablauf schwieriger wird, einen Fehler oder eine Unvollständigkeit nachzuweisen.
3.3 Bei eventuellen Mängeln am PAYBACK Programm bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
4. Punkteeinlösung
4.1 Eine Einlösung der PAYBACK Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 200 PAYBACK Punkten (entspricht 2 Euro) möglich.
4.2 Sie können die PAYBACK Punkte im Prämienshop des PAYBACK Programms, bei den Partnerunternehmen oder mittels bargeldloser Überweisung auf Ihr anzugebendes Bankkonto einlösen. Dazu müssen Name und Adresse angegeben werden. Für eine Prämienbestellung müssen Sie eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands angeben. Die bargeldlose Überweisung der PAYBACK Punkte erfolgt jeweils durch den PAYBACK Verein, der hierfür auch etwaige Überweisungskosten trägt. Eine Überweisung auf ein Bankkonto einer anderen Person ist nicht möglich. PAYBACK und die Partnerunternehmen behalten sich vor, einzelne Produkte von der Einlösung von Punkten auszunehmen. Zuerst erworbene PAYBACK Punkte werden zuerst eingelöst.
4.3 Sie sind für die ordnungsgemäße Versteuerung der von Ihnen mit den PAYBACK Punkten erworbenen Gegenstände oder Leistungen verantwortlich.
4.4 Ihre PAYBACK Punkte sind nicht auf Dritte übertragbar.
5. Punkteverfall
PAYBACK Punkte verfallen mit Ablauf des 30.09. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab Registrierung des jeweiligen PAYBACK Punktes bei PAYBACK oder im Falle der Beendigung Ihrer Teilnahme am PAYBACK Programm (Ziffer 7).
6. Kartenverlust und Missbrauch der PAYBACK Zugangsdaten
6.1 Bei Verlust Ihrer PAYBACK Karte können Sie beim PAYBACK Verein eine Ersatzkarte beantragen.
6.2 Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das PAYBACK Service Center, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unberechtigter Kenntnis von Ihren Zugangsdaten zum PAYBACK Punktekonto erlangt hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet PAYBACK insoweit nicht, wie diese Schäden auf Ihr Mitverschulden zurückzuführen sind.
6.3 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Zugangsdaten geheim zu halten. Bei Verschulden des Kunden haftet PAYBACK nicht für etwaige Schäden, die aus Ihrem pflichtwidrigen Verhalten resultieren.
6.4 PAYBACK ist berechtigt, im Falle eines konkreten Missbrauchsverdachts, z.B. aufgrund außergewöhnlicher Sammel- oder Einlösevorgänge, die erfahrungsgemäß regelmäßig im Zusammenhang mit betrügerischen Aktivitäten in Verbindung stehen, Ihr Konto für Einlösungen zu sperren und Ihre Daten an einen betroffenen Partner sowie die Strafverfolgungs- und sonstige Behörden zu übermitteln, siehe auch die „Hinweise zum Datenschutz“.
7. Kündigung
7.1 Sie können die Teilnahme am PAYBACK Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Mitteilung in Textform an PAYBACK kündigen. Nicht eingelöste Punkte verfallen mit dem Ende Ihrer Teilnahme am Programm.
7.2 Eine Kündigung durch den PAYBACK Verein ist nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt in Textform. Sie sind verpflichtet, Ihre PAYBACK Karte bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen und ggf. die PAYBACK App zu löschen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund jeweils bereits bei Zugang der Kündigung.
8. Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen und des PAYBACK Programms
8.1 Der PAYBACK Verein behält sich vor, das PAYBACK Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange an die jeweils aktuellen technischen Gegebenheiten (z.B. wie aufwändig ist es, einen bestimmten Service bereitzustellen), an Marktgegebenheiten (z.B. welche Services werden stark nachgefragt und welche nicht), zur Verhinderung von Missbrauch oder Schäden oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (einschließlich höchstrichterlicher Rechtsprechung) anzupassen. Der PAYBACK Verein kann insoweit neue Leistungsbestandteile zur Verfügung stellen oder - soweit dies für Sie zumutbar ist - vorhandene Leistungen ändern oder auch ganz einstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und Sie klar und verständlich über solche Änderungen und die Ihnen insoweit zustehenden Rechte informiert werden.
8.2 Der PAYBACK Verein kann im Bedarfsfall diese Teilnahmebedingungen ändern,
• soweit der PAYBACK Verein verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Teilnahmebedingungen mit anwendbarem Recht herzustellen, oder
• soweit der PAYBACK Verein damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, oder
• soweit Änderungen des für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien relevanten Rechtsrahmens, der Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis einer zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Änderungen sonstiger vertragsrelevanter Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien liegen, eine Anpassung der Teilnahmebedingungen erforderlich machen (z.B. weil die insofern relevanten Klauseln in den Teilnahmebedingungen aufgrund solcher Änderungen nunmehr als in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam erachtet werden oder weil ein Fortgelten der Teilnahmebedingungen ohne entsprechende Anpassungen zu einem aufsichtsrechtlich sanktionierbaren Verstoß führen würde)
und sich aus den vorgenommenen Änderungen aufgrund der oben genannten Fälle keine für Sie unzumutbaren Folgen und keine Änderungen an den vertraglichen Leistungen ergeben, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, es sei denn, solche Änderungen sind am oben genannten Maßstab gemessen unvermeidbar.
Der PAYBACK Verein übermittelt Ihnen die geänderten Teilnahmebedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist Sie auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird der PAYBACK Verein Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten Teilnahmebedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. PAYBACK wird Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
9. Zweitkarte für das PAYBACK Programm
9.1 Mit der Zweitkarte können Sie eine zweite Person PAYBACK Punkte mitsammeln lassen, die Ihnen gutgeschrieben werden.
9.2 Mitsammler haben keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an Sie. Soweit bei manchen Partnerunternehmen Ihr Punktestand angezeigt wird (z. B. auf dem Kassenbon), erfolgt dies auch, wenn Sie oder Ihr Mitsammler die Zweitkarte vorlegen. Nur Sie können Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der PAYBACK Punkte oder Trennung des Punktekontos ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche der Mitsammler auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu ihnen gespeicherten Daten bleiben unberührt.
9.3 Die in den Abschnitten 1 bis 8 und 11 bis 13 enthaltenen Bedingungen gelten für Mitsammler entsprechend.
10. Gemeinsames Punktekonto (gültig ab 01.01.2025)
10.1 Der PAYBACK Verein kann Ihnen ermöglichen, zusammen mit einem oder mit mehreren anderen PAYBACK Kunden ein gemeinsames Punktekonto zu führen. Alle Funktionen des gemeinsamen Punktekontos entnehmen Sie bitte der Beschreibung unter PAYBACK.de/upgrade. Jeder Mit-Nutzer eines gemeinsamen Punktekontos wird im Folgenden als „Mitglied“ des Kontos bezeichnet. Die in den Abschnitten 1 bis 9 und 11 bis 13 enthaltenen Bedingungen gelten für ein gemeinsames Punktekonto entsprechend, allerdings mit den folgenden Besonderheiten.
10.2 Ein gemeinsames Punktekonto wird dadurch begründet, dass
• ein PAYBACK Kunde über einen vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Weg einen Anderen zur Nutzung eines gemeinsamen Punktekontos einlädt und
• der Andere diese Einladung über einen vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Weg annimmt und dadurch Mitglied wird.
10.3 Mit dem Beitritt zu einem gemeinsamen Punktekonto geht das bisherige PAYBACK Konto des jeweiligen Mitglieds im gemeinsamen Punktekonto auf. Dem gemeinsamen Punktekonto werden
• der im Zeitpunkt des Beitritts bestehende Punktestand des jeweiligen Mitglieds und
• alle anschließend von den Mitgliedern gesammelten Punkte
gutgeschrieben. Alle dem gemeinsamen Punktekonto gutgeschriebenen Punkte stehen allen Mitgliedern als Gesamtgläubiger zu (wobei die Einlösung von PAYBACK Punkten jeweils an das Mitglied erfolgt, das die Einlösung veranlasst).
10.4 Solange das gemeinsame Punktekonto besteht, ist jedes Mitglied von den anderen Mitgliedern bevollmächtigt, allein (d.h. ohne Zustimmung der anderen Mitglieder)
• über die vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Wege weitere Mitglieder zu dem gemeinsamen Punktekonto einzuladen,
• das gemeinsame Punktekonto zu Gewinnspielen und anderen Aktionen anzumelden und dabei die jeweiligen Teilnahmebedingungen verbindlich für alle Mitglieder zu akzeptieren und
• die Punktestandsmitteilungen für das gemeinsamen Punktekonto entgegenzunehmen.
PAYBACK behält sich vor, für eine Handlung die Zustimmung aller Mitglieder einzuholen. Weitere Vollmachten der Mitglieder untereinander werden durch das gemeinsame Punktekonto nicht begründet.
10.5 Eine Aufteilung der PAYBACK Punkte oder Trennung des gemeinsamen Punktekontos ist ausgeschlossen. Ein Mitglied kann aus dem gemeinsamen Punktekonto nur dadurch ausscheiden, dass die Teilnahme des Mitglieds am PAYBACK Programm endet (Ziffer 7). Die im Zeitpunkt des Ausscheidens im gemeinsamen Punktekonto vorhandenen Punkte stehen ab dann nur noch verbleibenden Mitgliedern zu. Bleibt durch das Ausscheiden eines Mitglieds nur noch ein Mitglied des gemeinsamen Punktekontos übrig, so wird das gemeinsame Punktekonto als normales Einzel-Konto des verbliebenen Mitglieds fortgeführt.
10.6 Hiervon abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern gelten nur zwischen den Mitgliedern untereinander und haben gegenüber dem PAYBACK Verein keine Wirkung.
11. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit und in dem Umfang Sie den Vertrag als Verbraucher abschließen (Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), steht Ihnen mit Blick darauf ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, über welches wir nachfolgend informieren:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PAYBACK Rabattverein e.V., PAYBACK Service Center, Postfach 23 21 02, 85330 München, Telefon (+49) 089 / 540 20 80 20, payback.de/kontakt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder über das PAYBACK Kontaktformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite payback.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag,
• der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 Nr. 1 BGB); oder
• der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung
o ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
o seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB)
Das Widerrufsrecht erlischt ferner bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:
• bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
• bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn
o der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
o der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe a mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
o der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312 f zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 5 BGB).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden.
13.2 Sollte dieser Vertrag unvollständig sein oder werden oder eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.