Nutzungsbedingungen mobiles Bezahlen per App
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis („Vertrag“) über die Nutzung der Bezahlfunktion der EDEKA App, welches zwischen EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, New-York-Ring 6, D-22297 Hamburg (nachfolgend „EDEKA“) und einem für die Nutzung der Bezahlfunktion registrierten und für die Teilnahme an der Bezahlfunktion freigeschalteten Teilnehmer („Nutzer“, nachfolgend auch mit „Sie“ oder „Ihr“ angesprochen) Anwendung findet.
Der Vertrag kommt zwischen EDEKA und Ihnen zustande, wenn EDEKA Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses und die Freischaltung bestätigt und EDEKA damit Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages annimmt. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages und die Ermöglichung der Teilnahme an EDEKA App besteht nicht.
1. Überblick über EDEKA App
1.1 EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Maßgabe dieses Vertrages auf einem dafür geeigneten Mobilfunkgerät eine Bezahlfunktion innerhalb der EDEKA App zu nutzen, mit der Sie Zahlungen an EDEKA auslösen können und somit bargeldlos zu bezahlen. Das Verfahren wird insgesamt als „mobiles Bezahlen“ bezeichnet.
1.2 Führen Sie (wie näher in Ziffer 7 beschrieben) über die EDEKA App erfolgreich einen Bezahlvorgang aus, begleicht der von uns beauftragte Zahlungsdienstleister („Abrechnungspartner“) den von Ihnen geschuldeten Betrag gegenüber dem EDEKA Unternehmen, bei welchem Sie das mobile Bezahlen eingesetzt haben. Gleichzeitig erwirbt der Abrechnungspartner den Anspruch von diesem EDEKA-Unternehmen gegen Sie auf Zahlung. Zur Erfüllung dieses vom EDEKA-Unternehmen erworbenen Anspruchs nimmt der Abrechnungspartner dann einen Einzug des jeweiligen Betrages von Ihrem Konto bei Ihrer Bank per Lastschrift aufgrund eines dem Abrechnungspartner von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats vor oder reserviert und bucht den jeweiligen Betrag auf der von Ihnen hinterlegten Kreditkarte.
1.3 EDEKA kann vorsehen, dass mehrere Abrechnungspartner eingesetzt werden, wobei der für eine konkrete Bezahltransaktion einzusetzende Abrechnungspartner von EDEKA bestimmt wird.
Ebenso können die Aufgaben des Abrechnungspartners auf mehrere Parteien verteilt sein:
Zahlungsdienstleister von EDEKA für die Lastschrifteinzüge ist die Verifone Payments GmbH, Karl-Hammerschmidt-Straße 1, D-85609 Aschheim (www.intercard.de). Die Verifone Payments GmbH ist einer der führenden Netzbetreiber und Dienstleister für Zahlungen mit ec-, Kredit- und Gutscheinkarten in Deutschland und ein zugelassenes Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Factoringdienstleister als Inhaber der fälligen Forderungen ist die Verifone Payments GmbH, Geschäftsbereich Paymorrow, Karl-Hammerschmidt-Straße 1, D-85609 Aschheim. Die Verifone Payments GmbH, Geschäftsbereich Paymorrow, ist ein Spezialist für effiziente Zahlungslösungen für Händler, der als Partner von EDEKA die Forderungen von EDEKA App abwickelt.
2. Unentgeltlichkeit
Die Leistungen von EDEKA gemäß diesem Vertrag sind für Sie unentgeltlich. Die Nutzung der EDEKA App kann allerdings erfordern, dass Sie weitere Verträge mit Dritten abschließen oder abgeschlossen haben (z.B. mit Ihrer kontoführenden Bank oder mit Ihrem Mobilfunkanbieter); daraus entstehende Kosten haben Sie zu tragen.
3. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität
3.1 Sie haben keinen Anspruch darauf, dass EDEKA generell oder im Einzelfall die Bezahlfunktion der EDEKA App akzeptiert oder weiterhin akzeptiert.
3.2 EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung des mobilen Bezahlens per App, sofern und soweit die für den Datenaustausch genutzte Plattform verfügbar und funktionsfähig ist, jedoch sagt EDEKA Ihnen keine Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit zu.
3.3 EDEKA bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung des mobilen Bezahlens mit den Funktionalitäten und der Qualität, welche die Plattform zum jeweiligen Zeitpunkt aufweist, jedoch sagt EDEKA Ihnen keine bestimmte Funktionalität oder Qualität zu, außer dass die Plattform grundsätzlich die Zahlungsfunktionalität aufweist. Angaben zur Funktionalität und Funktionsweise von der Funktion auf der Webseite oder in Werbematerialien von EDEKA sind nicht Vertragsbestandteil.
3.4 EDEKA ist berechtigt, die mobile Bezahlfunktion der EDEKA App jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, einschließlich einer Anpassung von Funktionalitäten, soweit die Zahlungsfunktionalität grundsätzlich beibehalten bleibt; EDEKA ist jedoch zu solchen Änderungen und Anpassungen nicht verpflichtet. Änderungen und Anpassungen können dazu führen, dass Sie zur Weiternutzung von EDEKA App eine aktuelle Version der EDEKA-App installieren müssen oder dass ein bisher genutztes Mobilfunkgerät zur Nutzung von EDEKA App nicht mehr geeignet ist.
4. Teilnahmevoraussetzungen
4.1 Nutzer können ausschließlich natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
uneingeschränkt geschäftsfähig sind, einen Wohnsitz in Deutschland aufweisen und
Inhaber eines gültigen und nicht gesperrten EDEKA App Teilnehmerkontos sind,
die Nutzungsbedingungen für die EDEKA App akzeptiert haben,
den Login in den persönlichen Bereich des Benutzerkontos in einer der EDEKA App vornehmen
eine postalische deutsche Privatanschrift (keine Firmenanschrift) hinterlegt haben, unter welcher ihnen Post- und Briefsendungen zugehen (insbesondere keine Retouren erfolgen),
verfügungsberechtigt über ein auf den bei EDEKA hinterlegten Namen lautendes Bankkonto (Zahlungskonto) sind, mit dem sie am SEPA-Lastschriftverkehr bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) teilnehmen können,
dem Abrechnungspartner wirksam ein SEPA-Lastschriftmandat für das vorgenannte Bankkonto (Zahlungskonto) erteilt haben oder,
verfügungsberechtigt über eine Kreditkarte der Kartenorganisationen Mastercard oder Visa sind, die bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums akzeptiert ist,
dem Zahlungsdienstleister wirksam zur Belastung Ihres Kreditkartenkontos ermächtigt haben,
den Registrierungsprozess für die Teilnahme am mobilen Bezahlen mit der App erfolgreich abgeschlossen haben und für die Teilnahme an durch EDEKA freigeschaltet wurden.
4.2 EDEKA kann Ihre Teilnahme am mobilen Bezahlen per App von weiteren Voraussetzungen abhängig machen, wie beispielsweise (a) der erfolgreichen Überprüfung Ihrer Identität durch EDEKA, den Abrechnungspartner oder Dritte oder (b) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Bonität durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (c) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Zugriffsberechtigung auf das hinterlegte Zahlungsmittel durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (d) von Voraussetzungen, die erforderlich sind, um rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen.
4.3 Soweit zur Erfüllung rechtlicher Vorschriften, einschließlich solcher zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug, sowie gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen zusätzliche persönliche Angaben oder Unterlagen von Ihnen oder eine Identifizierung Ihrer Person erforderlich sind oder werden, werden Sie auf entsprechende Anforderung von EDEKA unverzüglich die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
4.4 Das gleiche gilt auf entsprechende Anforderung von EDEKA oder des Abrechnungspartners für sonstige weitere Auskünfte und Unterlagen, soweit EDEKA oder der Abrechnungspartner im Rahmen der Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrages ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Auskünfte oder Unterlagen haben, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen zu Ihrer Bonität und bei Vorliegen von Betrugs- oder Missbrauchsverdacht.
5. Ihr Passwort, Nutzungsbeschränkungen und Abtretungs- sowie Übertragungsverbot
5.1 Vor Abschluss dieses Vertrages vergeben Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses ein Passwort zur Nutzung vom mobilen Bezahlen („App PIN“), das Sie anhand der entsprechenden Funktion der EDEKA App ändern können. Sofern EDEKA diese Funktion anbietet und Ihr Mobilfunkgerät diese Funktion unterstützt, können Sie zusätzlich eine Nutzung von mobilem Bezahlen per Fingerabdruck („Touch-ID“) oder Gesichtserkennung („Face-ID“) freischalten.
5.2 Nur Sie alleine sind zur Teilnahme am Bezahlen per App unter Verwendung Ihrer App PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihrer Touch-ID oder Face-ID, berechtigt.
5.3 Sie verpflichten sich, die Bezahlfunktion der EDEKA App ausschließlich für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke und nicht für geschäftliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke zu nutzen.
5.4 Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von EDEKA an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.
6. Änderung von Angaben, Benachrichtigungen und Form von Erklärungen
6.1 Sie sind verpflichtet, EDEKA unverzüglich Änderungen der bei EDEKA im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten mitzuteilen, insbesondere der hinterlegten Postanschrift oder der hinterlegten Bankverbindung. Sie können für diese Mitteilung die Funktion „Einstellungen“ in den EDEKA App nutzen. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen von Ihnen gegenüber EDEKA (z.B. eine Kündigung dieses Vertrages).
6.2 Bei einer Änderung der Bankverbindung setzt die weitere Nutzung des Bezahlens per App voraus, dass Sie dem Abrechnungspartner ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
6.3 EDEKA wird Benachrichtigungen an Sie oder formwahrende Erklärungen im Zusammenhang mit dem mobilen Bezahlen per E-Mail an Sie versenden.
7. Ablauf des Bezahlvorgangs und Erstattung
7.1 Sie können einen Bezahlvorgang mittels der EDEKA App beginnen, indem Sie bestimmte Schritte durchführen („Initiierung“). Mit der Initiierung erklären Sie verbindlich, dass Sie mit einer der EDEKA App bezahlen wollen, und bestätigen, dass Sie selbst die Bezahlung ausgelöst haben.
7.2 Die Initiierung wird durch die Auswahl der Bezahlfunktion in den EDEKA App und der Eingabe Ihrer persönlichen EDEKA App PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihrer Touch-ID oder Face-ID, vorbereitet. Je nach angebotener Methode kann die Initiierung beispielsweise erfolgen, indem Sie eine auf Ihrem Mobilfunkgerät angezeigte sog. Nutzer-ID oder einen EAN-Code an der Kasse vorzeigen und durch EDEKA eingeben lassen oder, sofern technisch möglich, indem Sie Ihr für die Initiierung genutztes Mobilfunkgerät vor das Kontaktlos-Terminal bzw. die Kasse halten. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass EDEKA eine bestimmte Methode der Initiierung anbietet oder akzeptiert.
7.3 Sobald Sie die Initiierung durchgeführt haben, hängt die weitere Durchführung des Bezahlvorgangs mittels einer der EDEKA App von der Freigabe durch den Abrechnungspartner ab. Der Abrechnungspartner erwirbt mit der Freigabe die betreffende Forderung von dem EDEKA-Unternehmen, bei dem Sie das mobile Bezahlen anwenden. Dabei bestimmt der Abrechnungspartner fortlaufend und individuell für Sie, bis zu welcher Höhe (je nach Bezahlvorgang und in Summe) der Abrechnungspartner Bezahlvorgänge freigibt („Zahlungslimit“). Die Höhe des Zahlungslimits kann von Bezahlvorgang zu Bezahlvorgang unterschiedlich sein. Lehnt der Abrechnungspartner die Freigabe ab, wird EDEKA über diese Ablehnung informiert. Sie können dann die Bezahlung nicht mittels EDEKA App vornehmen.
7.4 Mit der Initiierung ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, auf Grundlage des diesem von Ihnen erteilten Zahlungsverfahrens, bei Freigabe des betreffenden Bezahlvorgangs den Betrag mittels Lastschrift von Ihrem angegebenen Bankkonto oder der hinterlegten Kreditkarte (Zahlungskonto) einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie mit der Initiierung Ihr kontoführendes Kreditinstitut an, diese Forderung einzulösen. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Forderung eine ausreichende Kontodeckung aufweist.
7.5 Die Möglichkeit, einer aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu Lasten Ihres Bankkontos (Zahlungskontos) ausgeführten Lastschrift zu widersprechen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrem kontoführenden Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen. Die gegebenenfalls entstehenden Kosten für die Nichteinlösung von oder den Widerspruch gegen Lastschriften richten sich unter anderem nach der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer kontoführenden Bank. Weder EDEKA noch der Abrechnungspartner kommen hierfür auf, sofern es sich um eine berechtigte (von Ihnen autorisierte und nicht fehlerhafte) Lastschrift handelt.
7.6 Sofern EDEKA und/oder dem Abrechnungspartner wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder dem Widerspruch gegen eine berechtigte Lastschrift angemessene Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), werden Sie diese Kosten erstatten. Der betreffende Abrechnungspartner hat dabei bezüglich seiner angemessenen Kosten ein eigenes Forderungsrecht (echter Vertrag zugunsten Dritter). Im Fall der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, den Betrag zzgl. der entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von 45 Tagen per Lastschrift erneut einzuziehen, und Sie weisen Ihr Kreditinstitut an, (a) diese Lastschrift einzulösen und (b) dem Abrechnungspartner Ihren Namen und Ihre Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.
7.7 Weder EDEKA noch der Abrechnungspartner überprüfen bei mit EDEKA App abgewickelten Zahlungen die Richtigkeit der von Ihnen eingegebenen Daten zu gekauften Waren oder geschuldeten Dienstleistungen oder des hierfür zu zahlenden Betrags.
7.8 EDEKA hat die Möglichkeit, Beträge ganz oder teilweise über EDEKA App zu erstatten.
8. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten
8.1 EDEKA kann Ihnen nur dann den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses bestätigen und Sie für die Bezahlfunktion der EDEKA App freischalten, wenn im Rahmen des Registrierungsprozesses bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, dem Abrechnungspartner und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden. Details zu den insoweit betroffenen personenbezogenen Daten und den erforderlichen Erhebungs-, Verarbeitungs-, Übermittlungs- und Nutzungsvorgängen können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.2 EDEKA kann Ihnen zudem nur dann die Nutzung der Zahlungsfunktionalität ermöglichen, wenn bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten von EDEKA, dem Abrechnungspartner und sonstigen Dritten in bestimmter Art und Weise erhoben, verarbeitet, übermittelt und/oder genutzt werden. Details zu den insoweit betroffenen personenbezogenen Daten und den erforderlichen Erhebungs-, Verarbeitungs-, Übermittlungs- und Nutzungsvorgängen können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.3 Der Abrechnungspartner holt zur Ermittlung Ihrer Identität und Bonität Auskünfte über Sie von Wirtschaftsauskunfteien ein (sog. Scoring) und meldet unter bestimmten Umständen Daten über Ihr Zahlungsverhalten an diese Wirtschaftsauskunfteien. Details dazu können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.4 Außerdem nutzt der Abrechnungspartner zur Feststellung Ihrer Bonität bestimmte, von EDEKA nach Vorgaben des Abrechnungspartners errechnete Werte („Einstufungswerte“). Zur Berechnung dieser Einstufungswerte verwendet EDEKA Daten. Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten selbst werden jedoch nicht an die Abrechnungspartner übermittelt. Details dazu können Sie den hier abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen.
8.5 Der Abrechnungspartner trifft im Hinblick auf die Bonitäts- und Risikoprüfung und die Bestimmung Ihres individuellen Zahlungslimits ausschließlich auf automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützte Entscheidungen. Sollte deshalb Ihre Anmeldung zu EDEKA App oder die Freigabe einer Bezahltransaktion abgelehnt werden, können Sie sich von dem Abrechnungspartner über EDEKA die wesentlichen Gründe hierfür nennen und erläutern lassen. Details dazu können Sie den [Link: hier] abrufbaren „Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen“ entnehmen, insbesondere Ziffer 4.2 und 5.4.
9. Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
9.1 Die Bezahlfunktion per App kann nur auf Mobilfunkgeräten genutzt werden, auf denen die EDEKA App installiert und funktionsfähig ist. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen für die Nutzung der EDEKA App können Sie den Hinweisen im jeweiligen App-Store entnehmen. Für die Schaffung dieser Voraussetzungen sind Sie allein und auf eigene Kosten verantwortlich.
9.2 Sie dürfen die mobile Bezahlfunktion per App nur auf Mobilfunkgeräten nutzen, (a) bei denen vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen nicht (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden und (b) bei denen Sie in zumutbarem Umfang dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Computerviren, Trojaner, Spähsoftware und andere Schadsoftware ergriffen haben.
9.3 Sie sind verpflichtet, eine Weitergabe oder Zugänglichmachung der EDEKA App PIN sowie der im Rahmen einer Bezahltransaktion generierten Daten an Dritte zu unterlassen; dies gilt nicht, sofern eine solche Weitergabe oder Zugänglichmachung im Rahmen der betreffenden Methode der Initiierung erforderlich ist. Sie sind außerdem verpflichtet, die EDEKA App PIN sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere bei der Eingabe der EDEKA App PIN am Mobilfunkgerät haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von der EDEKA App PIN erlangen oder diese ausspähen können. Die EDEKA App PIN darf nicht auf dem Mobilfunkgerät vermerkt oder auf andere Weise zusammen mit dem Mobilfunkgerät aufbewahrt werden. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, die die EDEKA App PIN kennt und im Besitz des Mobilfunkgeräts ist, EDEKA App verwenden und das durch Sie hinterlegte Bankkonto (Zahlungskonto) belasten kann.
9.4 Sofern Sie eine Nutzung des mobilen Bezahlens mit den EDEKA App per Touch-ID oder Face-ID freigeschaltet haben, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale eines Dritten im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts für die Nutzung der Touch-ID oder Face-ID Funktion registriert wurde. EDEKA weist darauf hin, dass jede Person, deren Fingerabdruck oder Gesichtsmerkmale ebenfalls im Betriebssystem Ihres Mobilfunkgeräts registriert wurde, EDEKA App verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungsmittel belasten kann.
9.5 Sofern Sie Grund zu der Annahme haben, dass (a) Dritte Kenntnis von der EDEKA App PIN erlangt haben, (b) (sofern Sie eine Nutzung von EDEKA App per Touch-ID oder Face-ID freigeschaltet haben,) Dritte eine Touch-ID oder Face-ID auf Ihrem Mobilfunkgerät hinterlegt haben, (c) Ihr Mobilfunkgerät, auf dem die EDEKA App installiert ist, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde oder (d) missbräuchliche Verfügungen über EDEKA App vorgenommen wurden, haben Sie unverzüglich von EDEKA die Sperrung von EDEKA App gemäß Ziffer 10.1 zu verlangen und im Fall von (a) in der EDEKA App eine neue EDEKA App PIN zu vergeben oder im Fall von (b) die Touch-ID oder Face-ID des Dritten von Ihrem Mobilfunkgerät zu entfernen.
9.6 Wurde der EDEKA App PIN zurückgesetzt, setzt die weitere Nutzung von EDEKA App zu Ihrer Sicherheit voraus, dass Sie die Angaben zu Ihrer Bankverbindung neu eingeben.
10. Sperrung des mobilen Bezahlens mit den EDEKA App
10.1 EDEKA darf das mobile Bezahlen mit den EDEKA App für Sie sperren,
sofern dies zum Schutz berechtigter Interessen von EDEKA oder des Abrechnungspartners erforderlich ist,
im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung einer der EDEKA App und/oder des Bezahlens per App oder wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App und/oder des Bezahlens per App besteht,
wenn eine der EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
sofern die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde,
sofern der App PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde,
sofern eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst wird, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung oder Ihres Widerspruchs oder Vorgaben Ihres kontoführenden Kreditinstituts,
sofern trotz entsprechender Anforderung von EDEKA oder des Abrechnungspartner erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden,
bei Verstoß gegen das Abtretungs- und Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4,
sofern der Vertrag beendet wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages oder,
auf Ihr Verlangen.
10.2 Eine Sperrung der Bezahlfunktion der EDEKA App hat für Sie zur Folge, dass Sie keine Bezahltransaktionen mehr über die EDEKA App abwickeln können. Über eine durch EDEKA vorgenommene Sperrung wird EDEKA Sie möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe des Grundes informieren.
10.3 Über eine Aufhebung der Sperrung entscheidet EDEKA; auch über eine Aufhebung der Sperrung wird EDEKA Sie informieren.
11. Haftung von EDEKA
11.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet EDEKA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 EDEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht werden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
11.3 Bei durch EDEKA, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.5 Im Übrigen ist die Haftung von EDEKA ausgeschlossen.
12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
12.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2 Sie sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung gegenüber EDEKA zu kündigen.
12.3 EDEKA kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht (8) Wochen ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung Ihnen gegenüber kündigen.
12.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. EDEKA ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn
der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der EDEKA App und/oder EDEKA App besteht oder
wenn die EDEKA App auf einem Mobilfunkgerät eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Kontoverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder
trotz entsprechender Anforderung von EDEKA oder des Abrechnungspartners erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden oder
Sie gegen das Abtretungs- oder Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4 verstoßen oder
regulatorische Anforderungen oder technische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten den Weiterbetrieb von den EDEKA App unmöglich oder nur mit für EDEKA unzumutbarem Aufwand möglich machen.
12.5 Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht endgültig abgewickelte Bezahltransaktionen werden noch gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt.
12.6 Für die Form von Kündigungserklärungen gilt Ziffer 6.
13. Änderungen des Vertrages
13.1 Änderungen dieses Vertrages werden Ihnen spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens von EDEKA angeboten.
13.2 Die Zustimmung zu von EDEKA vorgeschlagenen Änderungen dieses Vertrages gilt als von Ihnen erteilt, wenn Sie die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Auf diese Genehmigungswirkung wird EDEKA Sie in dem jeweiligen Angebot für Änderungen dieses Vertrages besonders hinweisen. Die rechtzeitige Absendung der Ablehnung genügt.
13.3 Wenn Sie die Änderungen ablehnen, kann EDEKA und können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. EDEKA wird Sie in dem jeweiligen Angebot für Änderungen dieses Vertrages auf dieses Kündigungsrecht besonders hinweisen.
14. Wechsel des Vertragspartners
EDEKA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Erklärung Ihnen gegenüber auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung für EDEKA zu übertragen. In diesem Fall können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung dem Dritten gegenüber kündigen.
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
15.2 Erfüllungsort ist Hamburg.
15.3 Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern Sie als zu verklagende Partei Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder EDEKA Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.4 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
16. Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
November 2021