Wird Rosé aus Weißwein und Rotwein gemischt?

Es ist ein Vorurteil, dass zum Herstellen von Rosé-Wein einfach Rotwein und Weißwein miteinander gemischt werden. Im Gegenteil: Innerhalb der EU ist ein Verschnitt aus Weiß- und Rotwein sogar grundsätzlich verboten, nicht einmal der Most aus Rotwein- und Weißweintrauben darf verschnitten werden. Die Herstellung von Rosé ist sehr viel komplizierter und zählt deshalb zur hohen Kunst der Weinproduktion. Es kommen verschiedene Verfahren zur Anwendung.

Die einzig rechtliche Möglichkeit bietet das Weinrecht der EU im Mischen von Trauben und Maische und der gemeinsamen Pressung. Der daraus später entstehende Wein wird Rotling oder Schillerwein genannt. Diese Art der Weinbereitung hat sich aber nicht durchgesetzt.

Grundlage für den typischen Sommerwein sind ausschließlich Rotweintrauben. Diese werden allerdings ähnlich wie Weißweintrauben ausgebaut: Die Trauben werden zunächst wie bei der Rotweinherstellung mitsamt der Schale gequetscht. Sobald der Most den für Rosé typischen lachsfarbenen, leicht roten Farbton angenommen hat, wird er von den Schalen getrennt. Die darin enthaltenen Farbstoffe sind unter anderen für den tiefroten Farbton des Rotweins verantwortlich. Sobald die Schalen entfernt sind, wird der Rosé weiter vergoren wie ein Weißwein.

Eine andere Methode ist das sogenannte „Bluten“, auch als „Saftabzug“ bekannt. Sie wird meist bei Rotweintrauben angewandt, deren Schalen über weniger Farbpigmente verfügen. Die Trauben werden lediglich angequetscht, sodass innerhalb von 2 bis 12 Stunden ein Most mit der typischen Rosé-Farbe entsteht. Dieser wird dann teilweise abgezogen oder abgetropft – daher auch die Bezeichnung „Bluten“. Der Rest der Maische samt Schalen wird zur Herstellung besonders farbintensiver Rotweine verwendet.

Außerhalb der EU ist es übrigens tatsächlich erlaubt, einen Rosé aus Weiß- und Rotwein zu verschneiden. Diese Methode wird für die Herstellung sehr einfacher Weine angewandt. Das Verfahren sollte auch in der EU zugelassen werden, um Wettbewerbsnachteile europäischer Weinproduzenten abzubauen. Die Weinverbände wehrten sich jedoch erfolgreich gegen diese Gesetzesänderung, weil sie um das gute Image ihrer Rosés fürchteten. 2009 wurde der Vorschlag von der EU-Kommission zurückgezogen.

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